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Datum richtig ist“, denn Starkenburgia stellte berechtigter Weise die weitere Anfrage(vide sub 5 des O. S. C. vom 31. VII. 91.): „Hat ein wohllöblicher C. C. der Hassia im letzten O. S. C, vom 24. VII. 91 durch mündliche Erklärungen einem wohllöblichen S. C. gegenüber erklärt, dass er stets bereit und in der Lage sei, sein thatsächliches Alter vom 3. August 1815 durch alle ihm zur Hand stehenden Protokolle, Dokumente und sonstiges Aktenmaterial, jedenfalls durch mehr als die zwei vorliegenden Memoranda des A. H. C. der Markomannia und der a. H. a. H. der grün-weiss- roten Hassia, zu beweisen?
Die Anfrage wird einstimmig bejaht“ und darauf die entscheidende Anfrage,„ob der S. C. auf Grund der gemäss 4) vom O0. S. C. 24. VII. 91 von einem wohllöblichen C. C. der Hassia zur Einsicht überwiesenen Aktenstücke zur Ge- nehmigung des Gesuchs eines wohllöblichen C. C. der Hassia be- rechtigt sei.
Die Anfrage wird verneint gegen die Stimme von Hassia.
So war denn endlich der Boden wieder gewonnen, der dem S. C. unbemerkt nach und nach abgetrotzt worden war und die Möglichkeit zu folgendem Antrage, der richtiger Weise sofort dem Ansinnen Hassias hätte entgegengestellt werden müssen, erlangt. (sub Nr. 9 des 0. S. C. Protokolls vom 31. VII. 91.):
„Starkenburgia stellt den Antrag, dass der S. C. seine Ent- scheidung über das Gesuch eines wohllöblichen C. C. der Hassia (vide sub 4 vom O. S. C. vom 24. VII. 91) so lange verschiebe, bis das seit dem 3. August 1815 im Sinne des S. C. Comments ununterbrochene Bestehen der Hassia durch gleichzeitige Akten erwiesen sei und dass diese Akten vorher den einzelnen C. C. C. C. zur Einsicht vorzuliegen haben.
Der Antrag geht einstimmig durch.“
Und dazu kam dann noch schliesslich sub Nr. 10 desselben Protokolls der Antrag, der ein Zurückgehen Hassias auf die früheren Protokolle unmöglich machte:
„Starkenburgia stellt den Antrag, der S. C. wolle sich aus- drücklich dagegen verwahren, durch das Protokoll vom A. O. S. C. vom 29. VII. 91 und 30. VII. 91 einem wohllöblichen C. C. der


