Der Streit des unterfertigten C. C. mit Hassia begann im O. S. C. vom 24. VII. 91, in welchem Hassia, ohne dass zuvor nur das geringste von solchen Plänen uns zu Ohren gekommen war, mit folgendem Protokoll hervortrat(v. sub 4 und 5 des S. C.- Protokolls vom 24. VII. 91):
„Hassia giebt zu Protokoll, dass sie auf Grund des histori- schen Aktenmaterials und auf Wunsch der a. H. a. H ihren alten Stiftungstag vom 3. August 1815 wieder annimmt und den S. C. um Garantierung ersucht auf Grund der beigefügten Schriftstücke.“
„Es liegt das Aktenmaterial von seiten eines wohllöblichen C. C. der Hassia vor und geht dasselbe zur Ansicht der einzelnen G. C. G. G.
Das sogenannte„Aktenmaterial“, welches überreicht wurde, bestand in je einem Memorandum der a. H. a. H. der alten grün- weiss-roten Hassia und des A. H. C. der Markomannia. Auf Grund dieser beiden Schriftstücke mutete Hassia, die sich schon lange mit dieser Frage befasst hatte, den Vertretern der Starkenburgia und des unterfertigten C. C. zu, sofort ihr entscheidendes Votum abzugeben. Hassia hatte also gehofft, auf der Stelle eine Zu- stimmung zu ihrem Antrage erhalten zu können. Die Vertreter der Starkenburgia und des unterfertigten C. C. gingen, wohl merkend, worauf es abgesehen war, auf das gestellte Ansinnen nicht ein, sondern behielten sich eine viertägige Frist vor, nach deren Ablauf die Frage im A. O. S. C. vom 29. VII. 91 wieder zur Verhandlung kam. In diesem S. C. erklärten die beiden gegnerischen C. C. C. C., dass sie die auf Ehrenwort niedergelegten Memoranda des A. H. C. der Markomannia und der a. H. a. H. der grün-weiss-roten Hassia selbstverständlich nicht anzweifelten, mit den Schlüssen derselben aus diesen Aktenstücken aber nicht einverstanden seien. Ausserdem beantragten sie, die endgültige Entscheidung der Altersfrage weiter zu verschieben, da sowohl Starkenburgia als auch unterfertigter C. C. die Ueberzeugung ge- wonnen hatte, dass die Orientierung über die ganze Angelegenheit einige Zeit in Anspruch nehme. Nach längerer, heftiger Debatte veranlasste jedoch Hassia das präsidierende Corps Starkenburgia, folgendes ins Protokoll aufzunehmen:(v. sub. 1 des Protokolls d. A. O0. S. C. 29. WII. 91.)


