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doppelte Vorſicht hätte auferlegen müſſen, hat nicht einmal die amtlichen Schriftſtücke genau durchgeſehen. In dem Schreiben des Herrn Rektors an ihn vom 30. Mai d. J. ſtand nicht, wie Herr Profeſſor Sommer in der Zeitung erklärt hat, ich hätte nur die„Abſicht“, mich als Verfaſſer der Feſtnummer am ſchwarzen Brett zu bekennen. Mit einer ſolchen allgemeinen Redewendung wäre allerdings nicht allzuviel anzufangen ge⸗ weſen. In dem fraglichen Schreiben des Herrn Rektors heißt es vielmehr:„Herr Profeſſor B. hat die Abſicht ſich im Laufe des heutigen Tages zur Autorſchaft zu bekennen? Das iſt ein gewaltiger Unterſchied. Der Herr Rektor ſah auf der Re⸗ daktion des„Gießener Anzeigers“ die letzte Erwiderung des Herrn Profeſſor Sommer ein, entdeckte ſofort den Fehler und machte Herrn Profeſſor Sommer telephoniſch darauf aufmerk⸗ ſam. Dieſer hatte das Schreiben des Rektors nicht gerade zur Hand, erklärte aber kurz entſchloſſen, die Worte„im Laufe des heutigen Tages“ ſeien, wie er ſich beſtimmt erinnere, dort nicht enthalten, und er beſtehe auf dem unveränderten Abdruck ſeines Artikels. Als dann der Herr Rektor ſeinen Brief zurückforderte und erhielt, fanden ſich die Worte, die der Herr Dekan abge⸗ ſtritten hatte, doch vor. Der Herr Rektor that nunmehr noch ein Übriges und überzeugte den Chefredakteur des„Gießener Anzeigers“, daß er den Inhalt jenes Schreibens richtig dar⸗ geſtellt habe, und davon verſtändigte die Redaktion wieder Herrn Profeſſor Dr. Sommer. Alles dies aber hat bis zur Stunde nicht hingereicht, um Herrn Profeſſor Sommer zu veranlaſſen, ſeine falſchen Angaben in der Zeitung richtig zu ſtellen. Mit meinen Begriffen von Korrektheit kann ich ein ſolches Verfahren nicht in Einklang bringen.


