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Wirklichkeit die mediziniſche Fakultät geſpielt habe, und ob ihr Dekan berechtigt war, bei ſeinen heftigen Angriffen, in denen er ſogar die öffentliche Meinung zur Schiedsrichterin anrief, im Namen der Fakultät zu ſprechen. Der Herr Rektor forderte deshalb von der Fakultät die Akten ein und erhielt ſie. Dann erbat er auch für mich das Recht, ſie einzuſehen. Dieſem Erſuchen wurde ebenfalls ſtattgegeben, und ich er kenne dieſes Entgegenkommen ſeitens der Fakultät mit Dank an. Am 21. Juli d. J., alſo nach Verlauf von vollen ſieben Wochen, ſeitdem der„Proteſt“ des Herrn Profeſſor Sommer erſchienen war, kam ich endlich in die Lage, mir über den— jenigen Punkt, der jetzt für mich der bei weitem wichtigſte war, Klarheit zu verſchaffen. Ich muß geſtehen, daß meine Befürchtungen weit übertroffen worden ſind; denn ich mußte mich davon überzeugen, daß die Herren Proſeſſoren Sommer und Pfeiffer, in welch' letzterem ich den eigentlichen spiritus rector der ganzen Kampagne zu vermuten guten Grund hatte, den Intentionen ihrer Fakultät, die ihnen hinreichend klar vorgezeichnet waren, nach keiner Richtung hin entſprechend gehandelt haben.
Ich ſtelle hiermit aus den Fakultätsakten Folgendes feſt:
1. Die urſprünglich zur Beſchlußfaſſung vor gelegte Anregung, daß die Fakultät als ſolche eine öffentliche Erklärung abgeben ſolle, wurde einſtimmig abgelehnt, notabene ohne irgendwelche Sitzung, nur im Wege des Aktenumlaufs.
2. Auf Vorſchlag eines Mitgliedes der Fakultät, dem ſich alle anderen angeſchloſſen haben, wurde dem Herrn Dekan empfohlen,„als Dekan nach Benehmen mit dem Herrn Vor⸗ ſitzenden des veterinär⸗mediziniſchen Kollegiums“ im Gießener Anzeiger eine„Erwiderung“ zu bringen.
3. Dieſe Erwiderung ſollte in der Form eines„ruhig gehaltenen Artikels' erſcheinen,„in dem namentlich dar— zulegen wäre, daß von keiner Seite mehr als von den Veterinär⸗Medizinern ſelbſt das obligate Maturum


