geben. Freitag früh teilte mir Seine Magnifizenz, als der Druck Satz des Artikels bereits fertig war, ſchriftlich mit, daß Profeſſor B. die Abſicht habe, ſich als Verfaſſer öffentlich zu nennen. Dieſe Mitteilung wurde von mir mit dem Herrn Vorſitzenden des veterinär⸗mediziniſchen Kollegiums ſofort beraten mit dem Reſultat,
daß eine Veranlaſſung zur Inhibierung des Druckes oder Anderung des Wortlautes nicht vorliege. Dementſprechend wurde Seiner
Magnifizenz von mir am 31. folgendes mitgeteilt:„Herr Biermer iſt dem Leſepublikum des„G. A.“ gegenüber bis jetzt noch Anonymus. Ich habe mich in keiner Weiſe für berechtigt gehalten, denſelben zu nennen. Ein Anſchlag am ſchwarzen Brett hätte hierin nichts geändert, ſelbſt wenn er vor Abfaſſung meiner Erwiderung erfolgt wäre. Nennung des Namiens hätte von meiner Seite als Denunziation ausſehen müſſen.“ Dies zur formellen Seite der Angelegenheit. Sachlich hat Herr Profeſſor Biermer nichts erwidert. Prof. Dr. Sommer.“


