— 3— den offiziellen Organen der Univerſitätsverwaltung inſpiriert oder gar veranlaßt worden ſei. Mein Aufeatz enthielt auch in den ſpäter nicht angefochtenen Stellen ſo viele ſubjektive Betrachtungen, daß es mir ſchlechterdings unbegreiflich iſt, wie man auf die Vermutung hat kommen können, er beruhe auf den Beratungen eines vierzigköpfigen Kollegs, des Ge⸗ ſamtſenats, der ja allein hierfür zuſtändig geweſen wäre.
Der„Gießener Anzeiger“ iſt zwar ein ſog.„amtliches Kreisblatt“, d. h. ein ſolches Blatt, das dazu auserſehen und verpflichtet iſt, unentgeltlich die Bekanntmachungen des Kreis⸗ amtes und ſonſtiger ſtaatlicher Behörden aufzunehmen. Solche amtliche Bekanntmachungen werden an bevorzugter Stelle ab— gedruckt, ihr offizieller Urſprung iſt Jedermann erſichtlich und die bekanntmachende Behörde unterzeichnet ſtets ihre Anzeigen.
Für die Univerſität iſt dagegen der Gießener Anzeiger überhaupt kein amtliches Organ und hat mit der Landes— univerſität— eine ſolche iſt bekanntlich Gießen— als Lokal⸗ blatt garnichts zu tun. Für ſolche Zwecke dient ausſchließlich die„Darmſtädter Zeitung“, das offizielle Regierungsorgan für den heſſiſchen Staat, das für das Großherzogtum dieſelben Aufgaben hat, wie für das Reich und Preußen der„Reichs⸗ und Staatsanzeiger“. Daß dem Gießener Anzeiger in Univer— ſitätsangelegenheiten jede amtliche Eigenſchaft abgeht, weiß in Gießen Jedermann, zum mindeſten müſſen es die Fakul— täten und geſchäftserfahrene Profeſſoren wiſſen. Ich würde mich übrigens für ein amtliches Univerſitätsorgan ganz energiſch bedanken, welches wie der Gießener Anzeiger mehrfach getan hat, ſcharfe perſönliche Angriffe gegen meine Perſon, die geradezu beleidigenden Charakter trugen, anſtandslos zum Abdruck gebracht hat.
Schon aus dieſen Gründen mußte ich alſo annehmen, daß an dem privaten Charakter meiner Veröffentlichung ſelbſt dann nicht der leiſeſte Zweifel hätte beſtehen können, wenn ich es unterlaſſen hätte, den Artikel zu zeichnen. Zu allem überfluſſe ſteht aber noch unter dem Artikel groß und deutlich


