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Der Streit um die theologische Fakultät zu Gießen : sechs Aktenstücke mit Vorbemerkungen und einem Nachwort / herausgegeben vom Vorstand der Kirchlich-positiven Vereinigung für Hessen
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Gebiet des nur Wahrſcheinlichen, und deſſen Grenzen verſchieben ſich, dem Gang der wiſſenſchaftlichen Forſchung entſprechend, Jahr für Jahr, ja über viele Punkte, die hierher gehören, herrſchen auch zu derſelben Zeit durchaus verſchiedene Meinungen: was der eine als ſicheres Ergebnis der wiſſenſchaftlichen Arbeit anſieht, das bloß Ignoranten und Unfähige bezweifeln könnten, das erſcheint dem anderen als unſichere oder vielleicht auch als unrichtige Hypotheſe, die nur unwiſſenſchaftliche Oberflächlichkeit und Unbedachtſamkeit als eine wiſſenſchaftliche Errungenſchaft bezeichnen könne. Daß auf die Wertung dieſer Dinge tatſächlich auch die religiöſe und theologiſche Stellung des einzelnen Einfluß hat, wird ſich nicht leugnen laſſen, und da ſolche Fragen natürlich auch im Examen zur Erörterung kommen, iſt doch wohl zuzugeben. daß die Rich⸗ tung des Prüfenden hierbei, wenn auch nichtausſchlaggebend, ſo doch gewiß nicht ganz belanglos iſt. Aber auch abgeſehen hiervon ſcheint das hohe Oberkonſiſtorium gewiſſe Jmponderabilien, die trotz ihrer Unwägbarkeit bei einem Examen in die Wage fallen, nicht nach ihrer wahren Bedeutung eingeſchätzt zu haben: die ſtärkere Befangenheit des Examinanden dem ihm perſönlich un⸗ bekannten und ſeinen Standpunkt, wie er weiß, verwerfenden Examinator gegenüber, das drückende Bewußtſein, daß er den mit der Lehrweiſe und den Anſichten des Prüfenden vertrauten und⸗ ihnen zuſtimmenden Mitbewerbern um das Befähigungszeugnis gegenüber ſehr im Nachteil iſt, und das ſchmerzliche Gefühl, daß ihm der Eintritt in den Dienſt der Kirche ſeines engeren Vaterlandes in ſolchem Grad erſchwert wird. Wenn alſo das Oberkonſiſtorium die Anſchauung ausſpricht,daß ſich jeder nicht wirklich unbegabte junge Theologe, auch der, der eine Ausbildung durch eine poſitiv gerichtete Fakultät gewonnen habe,dem Gießener Examen unter⸗ ziehen könne, ohne daß dies ein Opfer für ihn bedeute, ſo iſt das eine ſehr optimiſtiſche Auffaſſung der Sache. In Wahrheit wird man jedem poſitiven Theologen, der nur an anderen Ani verſitäten ſtudiert hat, von der Meldung zur Fakultätsprüfung in Gießen abraten müſſen, wenn er nicht gerade über eine un⸗ gewöhnliche Begabung und Energie verfügen ſollte.

Die von der hohen Behörde nach dem Vorſchlag der theo⸗ logiſchen Fakultät in Ausſicht genommene Sendung eines Kommiſſars zu den mündlichen Prüfungen in Gießen wird an der Lage der Dinge nicht das Geringſte ändern. Sie hätte nur dann einen Zweck, wenn man annehmen könnte, daß bei der Prüfung Ordnungswidrigkeiten vorkämen. Das aber iſt nicht der Fall, und niemand glaubt, daß es der Fall ſei.

Deshalb iſt die Entſcheidung des Großh. Oberkonſiſtoriums nicht geeignet zur Klärung der Lage und zur Zerſtreuung der vor⸗ handenen Beunruhigung. Die Mittel, die helfen könnten, werden nicht angewendet, ſondern durch eine Maßregel erſetzt, deren Un⸗