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des kirchlichen Gemeindelebens brüderlich zuſammenwirkten. Und dies wünſchen wir erhalten zu ſehen und können es daher nur be grüßen, wenn auch der„poſitiven“ Richtung angehörende Geiſtliche in unſeren Kirchendienſt eintreten. Der Weg zum Eintritt in unſere Landeskirche iſt ſolchen Theologen jedoch durch die Verpflich tung des Fakultätsexamens in Gießen nicht benommen, da bei uns, wie bereits erwähnt, den Studierenden volle Freiheit in der Wahl der Hochſchule gelaſſen wird und, wie vielleicht nicht allgemein bekannt iſt, Studienunterſtützungen ſowohl aus dem Zentralkirchen⸗ fonds wie aus der heſſiſchen Lutherſtiftung ohne Rückſicht auf den Studienort auch an außerhalb Gießens Studierende verliehen werden.
Uebrigens werden wir der von der Fakultät gegebenen Anregung und Wünſchen der Landesſynode von 1896 entſprechend durch mehrmalige Entſendung eines Kommiſſars zu den mündlichen Prüfungen— die ſchriftlichen Arbeiten gehen uns ſämtlich ſchon jetzt zu— uns ſelbſt noch weiter ein Urteil darüber zu bilden ſuchen, ob das Gießener Examen auch für Theologen„poſitiver“ Richtung wicht mißlich iſt.
Nur eine der von Ihnen geſtellten Fragen wollen wir noch kurz ſtreifen, die der Hereinnahme von Nichtheſſen ohne Gießener Fakultätsexamen. Jede derartige Aufnahme bildet gegenüber dem normalen Weg, durch den der Theologe in unſeren Kirchendienſt gelangt, eine Ausnahme und erfolgt nur im Falle des Bedürfniſſes. Wir dürfen als bekannt vorausſetzen, daß wir in der Aufnahme von Nichtheſſen im allgemeinen zurüchhaltend ſind. Vollzieht ſich eine derartige Aufnahme, ſo erfolgt ſie ganz nach dem Gedankengang, durch den die Verhandlungen der Eiſenacher Konferenz von 1882 geleitet waren: daß die Möglichkeit zur Aufnahme auswärtiger Geiſtlichen durch Anerkennung der auswärts abgelegten Prüfungen beſtehen müſſe, ohne ſie zur Wiederholung der Prüfungen im an deren Kirchengebiet zu nötigen.
Wenn wir vorſtehend Ihre Eingabe eingehend beantwortet haben, ſo haben wir darüber hinweggeſehen, daß Sie durch die vor Eingang unſerer Antwort erfolgte Veröffentlichung Ihrer Ein gabe uns eine ſachliche Behandlung erſchwert haben.
Nebel.


