wiſſenszwang“ geredet wird, den manche Väter gegen ihre Söhne übten, ſo würde ein ſolcher Zwang, wenn er in der Tat beſtünde, als ein von der naturgemäßen, der väterlichen, Autorität ausgehen⸗ der doch jedenfalls dem aufgezwungenen Einfluß fremder, auf einem anderen Glaubensgrunde ſtehender Profeſſoren vorzuziehen ſein.„Reife des Urteils“ und„Feſtigkeit der Geſinnung“ glaubt die Fakultät den jungen Theologen, die ſich zur Prüfung melden, abſprechen zu müſſen. Hat ſie wirklich ſo traurige Erfahrungen mit ihren Zöglingen gemacht? Wären wirklich ſolche Kandidaten zur baldigen Verwaltung eines verantwortungsvollen Amts geeignet?
Hochwürdige Fakultät glaubt uns ſchließlich den Vorwurf machen zu dürfen, unſere„Klage gelte nicht einer Beſchuldigung ihrer Richtung, ſondern verſteckten Vorwürfen gegen die Lauter⸗ keit und Gerechtigkeit ihrer Geſinnung.“ Dieſe Behauptung ent⸗ ſpricht in keiner Weiſe den Tatſachen, und wir müſſen uns gegen die Kränkung, die darin für uns liegt, mit allem Ernſt verwahren. Es iſt uns nicht eingefallen, und wir denken nicht daran, der Fakul⸗ töt die Lauterkeit und Gerechtigkeit ihrer Geſinnung abzuſprechen. Das müßte, ſollte man meinen, die Fakultät auch ganz gut wiſſen, denn es iſt ſchon bei den Landesſynodalverhandlungen von 1908 mehrmals hervorgehoben worden. Wozu alſo dieſer grundloſe Vorwurf? Was wir geſagt haben und hiermit wiederholen, iſt etwas anderes, nämlich folgendes: Eine Prüfung vor unbekannten einen anderen Standpunkt einnehmenden Profeſſoren iſt unter allen Umſtänden ſchwierig, und die unleugbare Einſeitigkeit und Ausſchließlichkeit der Gießener Fakultät iſt nicht geeignet, von auswärts kommenden, anders geſinnten Examinanden über dieſe Schwierigkeit hinwegzuhelfen und ſie mit Vertrauen auf ein freund⸗ liches Entgegenkommen der prüfenden Gelehrten zu erfüllen. Eine derartige Prüfung bezeichnen wir mit Recht als„mißlich auch für den tüchtigſten Studenten“.
Die von der Theologiſchen Fakultät gewünſchte Entſendung eines Beauftragten des Großh. Oberkonſiſtoriums zur Reviſion der Prüfungsergebniſſe erſcheint uns, da nach unſerer Anſicht kein un⸗ geſetzliches Verfahren vorliegt, als völlig zwecklos und hätte unſerer Meinung nach nicht den geringſten Wert.
Wird ſich hochwürdige Fakultät durch dieſe Ausführungen zur Berichtigung ihrer falſchen Vorausſetzungen und Angaben und zur Zurücknahme ihrer Vorwürfe bewogen fühlen? Wir wagen es kaum zu hoffen. Mit voller Zuverſicht aber erwarten wir das Arteil aller Einſichtigen und Unbefangenen über unſer Vorgehen und das der Theologiſchen Fakultät in Gießen.
Der Vorſtand der Kirchlich⸗poſitiven Vereinigung für Heſſen:
Bernbeck.


