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Der Streit um die theologische Fakultät zu Gießen : sechs Aktenstücke mit Vorbemerkungen und einem Nachwort / herausgegeben vom Vorstand der Kirchlich-positiven Vereinigung für Hessen
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tät dieſe Bewegungsfreiheit in dem Sinn verſtanden wiſſen will, daß die theologiſche Wiſſenſchaftin ihrer eigenſten Arbeit und Wirkſamkeit von kirchlichen Maßſtäben und Direktiven frei ſein ſolle, ſo antworten wir darauf: Die Theologie als Glaubens⸗ wiſſenſchaft und die Kirche als Glaubensgemeinſchaft dürfen nicht durch eine Kluft getrennt ſein. Nur innerhalb der durch die Natur des Glaubenslebens gezogenen Grenzen kann ſich die theologiſche Wiſſenſchaft wahrhaft frei bewegen.

Hochwürdige Fakultät fährt fort:Eine Wiſſenſchaft, wie ſie den Verfaſſern der Eingabe(gemeint iſt unſere Eingabe an Großh. Oberkonſiſtorium) genehm wäre, gibt es zur Zeit auf pro⸗ teſtantiſchen Kathedern überhaupt nicht. Mit dieſer willkürlichen Behauptung beweiſt dieſelbe weiter nichts, als daß ſie die Anſicht des Vorſtandes der kirchlich⸗poſitiven Vereinigung, die ſie bekämpft, in Wahrheit gar nicht kennt. Dieſer muß den Vorwurf der Rück⸗ ſtändigkeit, den die Fakultät hier gegen ihn erhebt, als grundlos aufs entſchiedenſte zurückweiſen. Ein Gegenſatz zwiſchen unſerer Ueberzeugung und der Anſicht der namhaften Vertreter der modern⸗ poſitiven Theologie beſteht mit nichten; vergeblich iſt die Mühe, einen ſolchen künſtlich herzuſtellen. Nicht um die Annahme der Theologie des 17. Jahrhunderts, nicht um ein Gutheißen derLehre von der wörtlichen Inſpiration der heiligen Schrift einer in der damaligen Zeit erklärlichen und wertvollen, aber jetzt nicht mehr haltbaren Hypotheſe, nicht umein Mehr oder Minder von Ab⸗ weichung von alter Theologie, ſondern um völlig andere Fragen und grnndlegende Gegenſätze handelt es ſich in dem großen Geiſtes⸗ kampf der Gegenwart. Vor allem ſehen wir, um nur das Wichtigſte hier anzuführen, in Jeſus Chriſtus den ewigen, Menſch gewordenen Gottesſohn, den Sündloſen, der für uns das Geſetz erfüllt und uns durch ſein unſchuldiges Leiden und Sterben erlöſt hat, den wahr⸗ haftig Auferſtandenen und zur Rechten des allmächtigen Vaters Er⸗ höhten, unſeren Herrn, der uns zum Eigentum gewonnen hat, den Begründer und das Haupt des Gottesreiches und einer Glaubens⸗ gemeinſchaft, die ihren Gliedern über das Verhältnis der Menſchen zu Gott nicht eine Wahrheit, ſondern die Wahrheit bietet und den Getreuen Leben und Seligkeit in Zeit und Ewigkeit verbürgt. Glauben und bekennen das auch die Angehörigen der theologiſchen Fakultät in Gießen?

Das Recht auf auswärtiges Studium wird freilich durch

ſchränkt, wohl aber wird

die beſtehende Ordnung der Dinge nicht beſ dieſes Studium ſelbſt dadurch erſchwert und verkürzt. Die in der Eingabe an den Großherzog enthaltenen ſtatiſtiſchen Angaben über die Zahl der Kandidaten, die in den letzten 10 Semeſtern entweder nur in Gießen oder auch auf anderen Univerſitäten ſtudiert haben, ſteht, wie es ſcheint, in einem nicht recht aufgeklärten Widerſpruche zu den bei den Landesſynodalverhandlungen von 1908 angeführten