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Der Streit um die theologische Fakultät zu Gießen : sechs Aktenstücke mit Vorbemerkungen und einem Nachwort / herausgegeben vom Vorstand der Kirchlich-positiven Vereinigung für Hessen
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dieſer Schmerzen Herr zu werden? Wir erkennen die relativen Gegenſätze an. Alſo ſind wir uns auch wie die Verfaſſer der Eingabe verlangen der Pflicht bewußt, den in Gießen Studieren⸗ dendie Möglichkeit zu verſchaffen, nach dem Grundſatz audiatur et altera pars auch Vertreter der(ſogenannten) poſitiven Theologie zu hören. Welche Studienordnung Deutſchlands gäbe dazu größere Freiheit? Wir fordern ſechs Semeſter Univerſitätsſtudien, darunter kein einziges Zwangsſemeſter in Gießen. Soll denn dieſe Tatſache unbeſchränkter Studienfreiheit gar nichts gelten? Gar nichts, daß von ihr ausgiebiger Gebrauch gemacht wird? In den letzten zehn Semeſtern haben von 110 Kandidaten 43 nur in Gießen, 67 auch auswärts ſtudiert. Wenn das Recht auf auswärtiges Studium nicht beſchränkt, jeder leiſeſte Druck auf die Studierenden in dieſer Be⸗ ziehung vermieden wird, wie will man die Behauptung aufrecht er⸗ halten, daß die Gießener theologiſche Fakultät die Beeinfluſſung durch andersartige theologiſche Richtungen unmöglich mache? Aber allerdings ſind wir der Meinung, daß eine Kenntnisnahme moder⸗ ner Theologie für einen Pfarrer der Gegenwart ein unumgängliches Erfordernis iſt, daß es darum für heſſiſche Landeskinder kein Schaden ſein wird, wenn nicht Zwang, ſondern freier Wille ſie für einen Teil ihrer Studienzeit zu uns nach Gießen führt. Nur dann wird das audiatur et altera pars nicht einſeitig gegen uns in An⸗ wendung gebracht. Die Verfaſſer der Eingabe reden aber nicht mit Recht von einem Preisgebenvon Vergünſtigungen wie Stipendien und dergl. im Falle auswärtigen Studiums. Es werden von dem Großherzoglichen Oberkonſiſtorium und von dem Vorſtande der Lutherſtiftung namhafte Stipendien auch nach auswärts verliehen, und wir haben von bedeutenden Anterſtützungen vernommen, die ohne unſer Wiſſen gerade nur auswärts Studierenden verliehen werden, ſodaß dieſe unter Umſtänden pekuniär beſſer geſtellt werden als unſere Gießener. So wenig hält man in dieſen altheſſiſchen Kreiſen auf eine Förderung der Landesuniverſität und ihrer In tereſſen.

Aber die Fakultätsprüfung nötigt, ſcheint es, trotz aller prinzipiellen Freiheit, praktiſch zum Studium in Gießen. Auf eine Freigabe der Prüfung beim Eintritt in das Predigerſeminar, d. h. tatſächlich auf eine Umgehung Gießens, geht die Tendenz der Ein⸗ gabe hinaus. Wir begrüßen es, daß an der Stelle der Eingabe (Seite 4) nicht von Gewiſſensbedenken die Rede iſt, nurmißlich auch für den tüchtigſten Studenten wird es genannt, nach aus⸗ wärtigem Studium bei uns die Prüfung zu beſtehen. Darauf kommen wir zurück. Zunächſt aber müſſen wir an den Motiven feſt⸗ halten, die in den Jahren 1896 und 1908 denſelben Antrag in allen Inſtanzen Miniſterium, Oberkonſiſtorium, Landesſynode zur Ablehnung brachten. Erſtlich iſt es ein unvollziehbarer Gedanke, unſerem Heſſenlande die Unterhaltung einer theologiſchen Fakul⸗