Wir bitten daher hohe Behörde um der Gewiſſensfreiheit, um des Wohles der Gemeinden und um der ruhigen Weiterent⸗ wickelung unſerer Landeskirche willen, die Abänderung oder Auf⸗ hebung des§ 3, Abſ. 2 der Dienſtpragmatik baldigſt in die Wege leiten zu wollen.
Der Vorſtand der Starkenburger lutheriſchen Konferenz Scriba.
Schneider.
Beringer.
Steiner.
gez. Weicker.


