Wiſſenſchaft nicht vereinbar zu ſein. Die manchmal gehörte, gerade⸗ zu beleidigende Behauptung, als ob das Studium an einer anderen deutſchen Fakultät dem in Gießen nicht ebenbürtig und das anders⸗ wo beſtandene Examen dem in Gießen nicht gleichwertig ſei, zeugt von einer ſonſt nicht üblichen Selbſteinſchätzung und kann nur auf Unkundige oder ſolche Eindruck machen, die in engherziger Be⸗ ſchränktheit nur das ihrer Richtung Entſprechende als Wiſſenſchaft gelten laſſen. Wenn ein Unterſchied in den Anforderungen für die Fakultätsprüfung in Gießen und anderswo beſteht, ſo beſteht er darin, daß ſonſt eher mehr als weniger verlangt wird, indem meiſt auch ſolche Fächer mitverlangt werden, die hierzulande erſt in Friedberg behandelt werden.
Auch darauf darf hingewieſen werden, daß für Nichtheſſen das anderswo abgelegte I. Examen dem Gießener gleichgewertet wird, und daß man noch nie Grund oder Anlaß gehabt oder ge⸗ nommen hat, den ziemlich zahlreichen Geiſtlichen und Beamten der Landeskirche, einſchließlich der Profeſſoren in Gießen, die nicht in Gießen ihre Fakultätsprüfung beſtanden haben, daraus irgend einen Mangel an ihrer wiſſenſchaftlichen Ausbildung abzuleiten.
Völlig ferne liegt uns der Gedanke, daß ſich ein Studierender dadurch die Prüfung leicht machen könnte, daß er, ſich der Ordnung entziehend, ſich anderswo prüfen läßt. Auch wir ſtehen auf dem Standpunkt, daß die wiſſenſchaftliche Vorbildung unſrer Geiſtlichen gar nicht gut genug und die Ausleſe durch die Prüfung gar nicht ſtreng genug ſein kann. Aber mit derſelben Entſchiedenheit lehnen wir es ab, daß dieſe Ausleſe für Glieder der heſſiſchen Landeskirche nur vor dem Forum der Gießener Fakultät geſchehen könne.
Ganz abſehen wollen wir hierbei noch von der für die Kirche zum mindeſten wenig würdigen Tatſache, daß für die Berufung in dieſe Fakultät, deren Zuſammenſetzung für die heſſiſche Landeskirche von der allergrößten Wichtigkeit iſt, wohl der Senat der Univerſität, alſo eventuell auch Katholiken, Juden, Atheiſten maßgebend ſind, daß man aber der geordneten Vertretung der Landeskirche jeden Einfluß darauf hartnäckig verweigert.
Soviel wir wiſſen, huldigt Großherzogliches Oberkonſiſtorium dem Grundſatz der Gleichberechtigung der Richtungen. Tatſächlich bedeutet die Aufrechterhaltung des Prüfungszwanges in Gießen eine Durchbrechung dieſes Grundſatzes in einem der wichtigſten Punkte, und in ihren Folgen nicht nur eine Bedrückung der poſitiven Richtung, ſondern auch eine Schädigung der heſſiſchen Landeskirche. Hält es doch jetzt ſchon manchmal ſchwer, poſitive Bewerber fid Pfarrſtellen zu finden, wo ſolche gewünſcht werden, und es wird vorausſichtlich immer ſchwerer werden. Durch die Unmöglichkeit der Erfüllung ſolcher Wünſche wird tatſächlich Gewiſſenszwang geübt, und bei zunehmender Verſchärfung der Gegenſätze Beunruhigung vielleicht Spaltung der Gemeinden und der Landeskirche gefördert.


