Deshalb verlangen wir auch um des Wohles unſrer Landeskirch⸗ willen Aufhebung des Fakultätsprüfungs⸗Zwanges zu Gießen. Selbſt von gegneriſcher Seite wird man zugeben müſſen, daß es Selbſterhaltungspflicht der Kirche iſt, zum mindeſten auch eine Anzahl poſitiver Pfarrer zu veſitzen, damit ſie dem zweifelloſen Recht der Gemeinden, auf ihrem Bekenntnis ſtehende Pfarrer zu ver⸗ langen, entſprechen kann. Dies Verlangen kann unſeres Erachtens auf die Dauer nur befriedigt werden, wenn man jungen Leuten, die um ihres Gewiſſens willen nicht in Gießen ſtudieren können, fürderhin nicht den Weg in die Landeskirche durch Aufrechterhal⸗ tung des angeführten§ verſperrt. Aber ſelbſt wenn wir hier zu ſchwarz ſehen ſollten, würde es doch eine ſpürbare Schädigung unſrer Landeskirche bedeuten, wenn durch die zur Zeit noch beſtehenden Rechtsverhältniſſe Söhnen der älteſten heſſiſchen Pfarrfamilien und ernſt chriſtlicher Häuſer, geſunden und tüchtigen Elementen, der Dienſt in unſrer Landeskirche verſchloſſen wird. Es erſcheint uns unbegreiflich, wie man ſolchen, die in anderen Ländern groß ge⸗ worden, ohne tiefere Kenntnis der beſonderen Art unſres Volks⸗ ſtammes auch in ſeiner Kirchlichkeit und Frömmigkeit, nur deshalb den Weg in die heſſiſche Landeskirche öffnet, weil ſie in Gießen Examen gemacht haben, und umgekehrt ſolchen dieſen Weg ver⸗ ſchließt, die ein gutes Erbſtück kirchlicher Erziehung und heſſiſcher Tradition mitbringen, nur deshalb, weil ſie ſich dem Prüfungs⸗ zwang in Gießen aus inneren Gründen nicht unterwerfen können.
Der oft gemachte Einwand, es handle ſich nur um die Prüfung, nicht um das Studium in Gießen, es ſei alſo möglich, auswärts zu ſtudieren und nur zur Prüfung nach Gießen zu kommen, kann unſre auf Gewiſſensnot und herzliche Sorge um unſver Kirche Wohl ge⸗ gründeten Bedenken nicht zerſtreuen. Der Einwand mag in der Theorie beinahe richtig ſein— auch nur beinahe, da jeder, der in Gießen die Prüfung beſtehen will, mindeſtens 1 Semeſter dort immatrikuliert ſein muß— in der Praxis iſt es faſt eine Unmög⸗ lichkeit. Es kann von einem jungen Menſchen nicht die Beherrſchung der theologiſchen Wiſſenſchaft in dem Maße vorausgeſetzt werden, daß er ſeine theologiſche Erkenntnis vor dem Vertreter einer vielleicht diametral entgegengeſetzten Richtung nnch den von dieſem ihm gegebenen Geſichtspunkten darlegen kann. Die ganz vereinzelt vorgekommenen Ausnahmen beſtätigen nur die Regel. Auch bleibt bei aller— von uns ſelbſtverſtändlich vorausgeſetzten— Objek⸗ tivität der Prüfenden derjenige immer im Nachteil, der dem Prüfenden nicht ſo genau bekannt iſt, daß er auf ſeine Eigenart genauer eingehen könnte. Andrerſeits iſt es für die Vorbereitung zum Examen von größter Wichtigkeit, die beſonderen Anforderungen der Examinatoren genau zu bennen, wobei auch wieder die von auswärts Kommenden im Nachteil ſind. Dieſe Nachteile und


