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Der Streit um die theologische Fakultät zu Gießen : sechs Aktenstücke mit Vorbemerkungen und einem Nachwort / herausgegeben vom Vorstand der Kirchlich-positiven Vereinigung für Hessen
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wie Stipendien und dergleichen bei auswärtigen, poſitiv gerichteten Fakultäten ihre Vorbildung ſuchen und auch auswärts ſich an⸗ ſtellen laſſen, als daß ſie ſich der Gefahr ausſetzen, in Gießen ihre peſitiv chriſtliche Ueberzeugung zu verlieren. Da, wie wir auf Grund uns vorliegender Erklärungen verſichern können, derartige Fälle in der Zukunft ſich mehren werden, ſo büßt unſere Landes⸗ kirche auf dieſe Weiſe zum Teil die beſten Kräfte, die ihr aus ihrem eigenen Schoße erwachſen, ein.

Und warum, fragen wir, läßt man inkonſequenterweiſe fort⸗ während, was gar nicht im Sinn von Poſ. 2 des§ 3 liegt, von aus⸗ wärts kommende Theologen, die nicht in Gießen ihr erſtes Examen abſolviert haben, zur Anſtellung im evangeliſchen Pfarramt ſowie an Univerſität und Predigerſeminar unſeres Landes zu, während man bei den Landeskindern an der rigoroſen Beſtimmung der Poſ. 2 von§ 3 feſthält? Eine theologiſche Fakultät ſollte durch ihre eigene Tüchtigkeit und durch eine wahrhaftkirchliche, dem Aufbau der Kirche Chriſti dienende Theologie diejenige Anziehungskraft ausüben, die ihr, indem ſie die Intereſſen des Glaubens und der Kirche vertritt, zukommt, nicht aber ſollte ſie des von uns bean⸗ ſtandeten Examenszwanges bedürfen, um ſich in einſeitiger Einheit⸗ lichkeit ihrer Richtung zu verfeſtigen und der überaus wünſchens⸗ werten Ergänzung der von ihr den jungen Theologen gebotenen Gedankenwelt durch poſitiv gerichtete Lehrkräfte ſich auf die Dauer zu verſchließen.

Wir geben uns der Hoffnung hin, daß unſere auf Beſeitigung der Poſ. 2 des§ 3 der Dienſtpragmatik gerichtete Bitte, zu der uns die Not der Zeit drängt, bei dem hochwürdigen Großh. Ober⸗ konſiſtorium geneigte Berückſichtigung finden werde.

Der Vorſtand der Kirchlich⸗poſitiven Vereinigung für das Großherzogtum Heſſen: Bernbeck.