3 Da ſich auf eine Aenderung der Zuſammenſetzung und Ge⸗ ſinnung der theologiſchen Fakultät in Gießen zunächſt nicht hoffen ließ, ſuchten die heſſiſchen Poſitiven wenigſtens die Beſeitigung des Examenszwanges zu erreichen. Ueber dieſen Punkt wurde in der Landesſynode am 6. und 7. Juli 1908 verhandelt. Der von poſitiver Seite geſtellte Antrag wurde damals abgelehnt, weil eine Stimme zu ſeiner Annahme ſehlte. Aber die große Mehrheit der Synode — auch der größte Teil der Liberalen— verſchloß ſich nicht der Einſicht, daß eine Aenderung der beſtehenden Verhältniſſe not⸗ wendig ſei. So fand denn eine von dem liberalen Abgeordneten Dornſeiff eingebrachte Reſolution mit überwältigender Mehr⸗ heit— nur 7 Stimmen wurden gegen ſie abgegeben— Annahme. Sie lautete:„Die Synode richtet an Großh. Oberkonſiſtorium das dringende Erſuchen, dahin zu wirken, daß bei Vakanzen in der theologiſchen Fakultät auch Vertreter der poſitiven Richtung Be⸗ rückſichtigung finden.“ Daß dieſer Antrag auch die Zuſtimmung des Oberkonſiſtoriums hatte, beweiſen folgende Worte ſeines Präſidenten D. Nebel in der Sitzung vom 7. Juli:„Es liegt bei der in unſerer Landeskirche herrſchenden Verſchiedenheit der Rich⸗ tungen ſowohl im Intereſſe des kirchlichen Lebens wie der theolo⸗ giſchen Fakultät und ihrer Stellung gegenüber der Landeskirche, wenn dieſe ſelbſt bei ihren Vorſchlägen auch Vertreter einer ab⸗ weichenden theologiſchen Richtung ins Auge faſſen würde, wobei die wiſſenſchaftliche Qualifikation und die Bereitſchaft der betreffenden Kandidaten, in Harmonie mit den bisherigen Dozenten ihres Amts zu walten, als ſelbſtverſtändlich vorausgeſetzt werden müßte.“ Aber dieſer Beſchluß der Landesſynode und die Meinungs⸗ äußerung des Oberkonſiſtoriums hatten nicht die gewünſchte Wir⸗ kung. Deshalb kamen die Poſitiven wieder auf ihre frühere Forderung zurück, und der Vorſtand der Kirchlich⸗poſitiven Ver⸗ einigung für das Großherzogtum Heſſen, die ſich bereits im Herbſte 1905 zur Abwehr der den alten Glauben und ſein gutes Recht bedrohenden Gefahren und zur inneren Kräftigung und wiſſen⸗ ſchaftlichen Förderung ihrer Mitglieder gebildet hatte, richtete am 9. Februar 1911 eine Eingabe um Aufhebung des den Examens⸗ zwang betreffenden Paragraphen der Dienſtpragmatik an das Groß⸗ herzogliche Oberkonſiſtorium. Durch den Hinweis auf das mit dem Intereſſe der Kirche und einer angemeſſenen wiſſenſchaftlichen Ausbildung ihrer künftigen Diener nicht verträgliche Verfahren der Fakultät und die dadurch geſchaffenen unleidlichen Zuſtände wurde die Forderung begründet. In ähnlichem Sinne ſprachen ſich die beiden lutheriſchen Konferenzen in beſonderen Eingaben an das Oberkonſiſtorium aus. Das Geſuch der Kirchlich⸗poſitiven Ver⸗ einigung wurde zur Kenntnisnahme und gutachtlichen Aeußerung der theologiſchen Fakultät zu Gießen vorgelegt, und dieſe machte nun am 25. März 1911 eine Eingabe an Seine Königliche Hoheit
Druckschrift
Der Streit um die theologische Fakultät zu Gießen : sechs Aktenstücke mit Vorbemerkungen und einem Nachwort / herausgegeben vom Vorstand der Kirchlich-positiven Vereinigung für Hessen
Entstehung
Einzelbild herunterladen
verfügbare Breiten


