beruhen; ihm ist eigentlich mit der bloſsen Erwähnung schon zu viel Ehre geschehen.
Die Einführung der gedruckten Dissertation ent- stammt einer ernsteren Auffassung des Promotions- actes, einer Auffassung, welche dem Doctorgrad den ihm gebührenden wissenschaftlichen Charakter zu ver- leihen suchte und bei der Wahl des Mittels von der eben erwähnten Begriffsverwirrung sich frei hielt. Diese Auffassung schied offenbar sehr bestimmt zwi- schen dem Wissen, dem bloſsen Gelernthaben und der Fähigkeit zu wissenschaftlicher Leistung. Diese Gähigkeit verlangte sie von dem Doctor der Phi- losophie und mit Recht. Denn der Doctor der Philosophie, nach alter Terminologie: der Magister der Künste, ist der Meister, d. h. von Haus aus der Mann von wissenschaftlichem Range, der den anderen Meistern, den Professoren, die ihn promoviren, gleich stehen soll, nicht zwar in dem Umfange seiner Kennt- nisse und Leistungen, aber in dem Grade seiner Bil- dung und seiner Fähigkeit.
Daſs die Qualität dieses Magisteriums durch Miſs- brauch entwerthet, die eigentliche Bedeutung des Doctors vielfach bis zur Unkenntlichkeit entstellt wurde,— das beweist gegen die Berechtigung jener ernsteren Auffassung natürlich eben so wenig, wie etwa jemand mit dem Nachweise seiner Sündhaftigkeit die Zulässigkeit der Besserung erfolgreich würde be- streiten können.
Wo nun das Verlangen gestellt wird, daſs der Doctor der Philosophie seine Würde durch eine


