4 wird, erlaube ich mir zu bezweifeln. Meine Stellung zu den von Heinze für die bisherige Gewöhnung angeführten Utilitätsgründen ergiebt sich aus meiner Rede. Abgesehen davon geht mich nur die Auffassung an, nach welcher die Dissertation keine Gewähr für die Ernstlichkeit der Leistung bieten, hingegen die Oeffent- lichkeit des mündlichen Examens allen nur wünschens- werthen Schutz gewähren soll. Diese„Oeffentlichkeit“ besteht bekanntlich an manchen Orten. Ebenso liegt aber auch die Erfahrung vor, daſs sie für den Zweck der Controle so viel wie gar nichts leistet, denn sie läſst sich jeden Augenblick auf die verschiedenste Weise illusorisch machen. Auſserdem ist in kleineren Städten kaum jemals jemand zugegen, der eine Con- trole üben könnte. Ich kann darum diese„Oeffent- lichkeit“ im günstigsten Falle nur für eine kleine Un- bequemlichkeit halten, die man sich um des Anstandes willen auferlegt, um dadurch der wirklichen Oeffent- lichkeit, nemlich dem Druck der Dissertation, noch auf eine Weile zu entgehen.
Giefsen, am 6. Mai 1876.


