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Hochansehnliche Versammlung!
Ob eine Antrittsvorlesung nach fast zweijähriger Wirksamkeit überhaupt noch einen Sinn hat, das zu erwägen ist nicht meine Sache, da ich nur eine Pflicht damit erfülle, an welche ich in jüngster Zeit wieder- holt erinnert worden bin. Nur das durfte ich höch- stens mir sagen, als ich zur Erfüllung dieser Pflicht mich anschickte: daſs in der Wahl des Gegenstandes mir nunmehr sehr enge Grenzen gezogen sind. In groſsen Zügen das Gebiet meiner Arbeit zu skizziren, eine Art wissenschaftlichen Programms zu geben, wie es wohl der Neueintretende am liebsten thut, das ist mir leider jetzt versagt, da ich keine neue Hoffnung da- durch wecken, auch keine getäuschte dadurch beleben kann. Einen einzelnen Punkt aber der Fachwissen- schaft so zu behandeln, wie es für den Fachgelehrten sich ziemte, hat sein Miſsliches bei solcher Gelegenheit. Es führt zu weit ab von dem allgemeinen Fahrweg der Gedanken, und Sie, hochverehrte Herren, sind schwerlich erschienen, um sich über irgend eine Spe- cialfrage von mir Belehrungen ertheilen zu lassen,


