56 Paul Drews.
Studenten ein neues Geſuch beim Landgrafen ein, bei Schulz im Sommer Dogmatik hören zu dürfen. Darauf kam aber(3. April 1778) ein abſchlägiger Beſcheid. Man ſieht, welcher Beliebtheit ſich Schulz bei der Studentenſchaft erfreute, aber auch, wie nachgiebig ſich die Regierung zeigte: es war viel, daß ſie Schulz die Vorleſung der Moral zugeſtanden hatte.
Aber noch einmal rührten ſich die Studenten. Am 29. März 1781 lief beim Landgrafen wiederum ein Geſuch ein, unterſchrieben von 29 Studenten, das mit den Worten beginnt:„Da ſämtliche hier ſtudierende Theologen von Herrn Profeſſor Schulz aufs künftige Sommer halbe Jahr die Dogmatik geleſen zu haben wünſchen, weil derſelbe unter den hieſigen Herrn Profeſſoren ſolche am gründlichſten vorträgt, und dieſer ohne den ſpeziellen Befehl und Erlaubnis von Ew. Hochfürſtl. Durchlaucht ſolches nicht unternehmen will, So uſw.“... Ein echt ſtudentiſches Schriftſtück! Das Geſuch wandert an den Rektor nach Gießen, der es Schulz zur Aeußerung vorlegt. Schulz ſchrieb darauf an den Landgrafen(4. April 1781) in höchſt ſchlauer Weiſe: die Bittſchrift ſei ihm höchſt fatal; es liege ihm nichts daran, Dogmatik zu leſen,„höchſtens möchte mir der gnädigſte Befehl erteilt werden, populäre oder praktiſche Dogmatik zu⸗ leſen, neben welcher die eigentlich gelehrte oder ſcholaſtiſche immer vorgetragen werden kann und muß.“ Sollte aber von ihm das ſchwere Opfer gefordert werden, doch Dogmatik leſen zu müſſen, ſo werde er ſich„im Vertrauen auf den Beiſtand des Allerhöchſten“ dem Befehle„ſtill unterwerfen“. Den Rektor bittet Schulz, die Studenten eidlich darüber zu vernehmen, ob er, Schulz, von jenem „Memoriale“ das Geringſte gewußt habe, denn jedenfalls werde man ihm deſſen Schuld geben.
Schulz hatte ſich in dieſer Vermutung nicht getäuſcht. Zunächſt lief gerade um dieſe Zeit(6. April) in Darmſtadt eine Beſchwerde der theologiſchen Fakultät über den ſchlechten hebräiſchen Unterricht von Schulz ein, ferner darüber, daß er„ſich mit theologiſchen, ihm ſchon vorhin, aus ſehr erheblichen Urſachen ausdrücklich unterſagten Vorleſungen abgebe“; endlich wird ihm vorgeworfen, daß er den Studenten„die Freyheit“ gewähre„(wie noch neulich an einem Sonn⸗ tage an mehr als 30 ſeiner Adhaerenten geſchehen iſt), daß ſie das ſo genannte äuſerſt verbotene Kräntzgen mit Trincken und gewinn⸗ ſüchtigem Spielen, in ſeinem Hauſe, unter ſeiner Genehmhaltung und wirtſchaftlichen Bedienung ſeines Hausgeſindes, celebrieren pp.“ War es zufällig, daß dieſes Schreiben gerade zu dieſer Zeit nach
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