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Das Eindringen der Aufklärung in der Univerſität Gießen. 55
und beſonders unterwirft er ſeine ſprachlichen Vorleſungen der herbſten Kritik. Des Engliſchen ſei er ſelbſt nicht mächtig, ſo daß ſeine Studenten nicht eine Zeile bei ihm haben leſen lernen.„Es iſt alſo nicht genug, gros zu tun, und andere Docenten neben ſich wie auch alle anderen Collegia, die man nicht grad ſelbſt lieſt, zu verachten, und auf einen nicht durch die beſten Mittel erlangten, erſchlichenen oder wohl gar erzwungenen Beyfall der Studiosorum ſtolz zu ſeyn“. Unter anderem berichtet Köſter davon, daß abziehende Studenten „den hieſigen Lehrern“, die orthodox ſeien,„ein lautes Pereat, da⸗ gegen aber der Heterodoxie ein lautes Vivat gerufen“ hätten. Kurz und gut: Verteidiger fand Schulz wenige, Ankläger und zwar ſehr beredte und leidenſchaftliche in Menge.
Was war der Ausgang dieſes Handels? Fürs Erſte wurde Schulz verboten, Dogmatik und Moral zu leſen, die Entſcheidung über die Anklage auf Heterodoxie aber wurde ausgeſetzt. Aber nach einem Jahre(28. Juli 1777) wurde Schulz die außerordentliche theologiſche Profeſſur, die er noch inne hatte, vom Landesfürſten entzogen, jedoch das Ordinariat der orientaliſchen Sprachen und Literatur in der philoſophiſchen Fakultät ihm gelaſſen. Er wurde aber„ernſtlich und bei Vermeidung ohnfehlbarer Cassation verwarnt, ſich nicht nur in dieſen Sprach⸗ und Literatur Collegien aller dem Lehrbegriff und Bekänntniß Büchern der Evangeliſchen Kirche zu⸗ widerlauffenden Einſtreuungen, ſondern auch aller neuen Zänkerreyen und Streit Schriften gänzlich zu enthalten“. Das gleiche Schweige⸗ gebot wurde auch den Gegnern auferlegt.
Mit dieſer Abſetzung Schulz' enden aber ſeine Akten keineswegs.
Als Schulz im September 1776 die Abhaltung der Vorleſungen über Dogmatik und Moral verboten worden war, regten ſich die Studenten: ſie reichten in Darmſtadt noch im Herbſt desſelben Jahres ein Geſuch ein, daß Schulz wieder Dogmatik möchte leſen dürfen. Das wurde natürlich abſchlägig beſchieden; der Vizekanzler Koch wurde angewieſen, ihnen das mitzuteilen. Als ein Jahr ſpäter (Oktober 1777) der Geheime Rat von Heſſe in Gießen weilte, wandten ſich einige Studenten an ihn mit der Bitte, bei Schulz Moral hören zu dürfen, ja neun„ausländiſche“ Studenten reichten ein dahin⸗ gehendes Geſuch beim Landgrafen ein. Daraufhin wurde Schulz, der bereits nicht mehr theologiſcher Profeſſor war, wirklich die Ab⸗ haltung der Vorleſung über Moral geſtattet(27. Oktober 1777), ihm dabei aber wieder eingeſchärft, ſich„heterodoxer Einſtreuungen“ zu enthalten. Im Frühjahr(28. März) 1778 lief von denſelben


