Druckschrift 
Das Eindringen der Aufklärung in der Universität Gießen / von Professor Drews
Entstehung
Einzelbild herunterladen

Paul Drews.

48

einzukommen, ja um Gehaltszulage und Rangerhöhung zu erſuchen,

ſonſt werde er ſeine Stelle niederlegen.

Damit ſchlug denn in der Regierung die Stimmung endlich gänzlich um. Wie erbittert man jetzt gegen Bahrdt war, ergibt folgendes, an den Rektor Schulz und den Kanzler der Univerſität Koch(am 4. April 1775) gerichtetes Schreiben:

Euch iſt vorhin unverborgen, welch allgemeines Aufſehen in der Evangeliſchen Kirche die von Unſerm dortigen Professore Theo- logiae Dr. Bahrdt immer mehrers verbreitende paradoxe und Irr⸗Lehren ſeit einiger Zeit gemacht haben und Wir daher, nachdeme alle vorherige Grade der Ermahn⸗ und Warnung beharrlich ver⸗ gebens geweſen, nach denen Uns obliegenden theuren Regenten Pflichten Uns gedrungen geſehen, nicht nur das Bedencken der theo⸗ logiſchen Facultät Unſerer Univerſität Gieſen über die Lehrſätze dieſes Manns, ſondern auch, nachdem ſolches eingelangt, das Pflicht⸗ mäßige Bedenken Unſers Consistorii und Definitorii darüber zu erfordern; ob dieſer Mann nach den Glaubens⸗ Bekenntniſſen der Evangeliſchen Kirche, nach der beſondern Heßiſchen Kirchen⸗Ver⸗ faßung, nach den akademiſchen Statuten und nach dem von Ihm geleiſteten Doctor- und Professor-Eid ferner als ein öffentlicher redlicher Lehrer und Pfarrer der Ihm anvertrauten Gemeine und academiſchen Jugend geachtet und geduldet werden könne?

Wiewohlen nun Dr. Bahrdt, wann er der Gerechtigkeit ſeiner Sache trauen dürfen, Seiner eigenen Ehre am beſten vorgeſtanden haben würde, wann Er, nach dem gegen Ihn bisher in äußerſtem Maas bewieſenen Glimpf und Mäßigung, das Ende dieſer Unter⸗ ſuchungen ruhig abgewartet hätte: So hat ſich jedoch ſelbiger nicht entſehen, gegen den klaren Inhalt der von Uns erſt neuerlich wiederholten und von ihm, Bahrdten, von der Canzel ſelbſt publicirten geſchärften Verordnung, hinterrücks Unſers fürſtl. Ministerii und der Ihm vorgeſezten Collegien, Uns ſelbſt unmittelbar anzugehen,

auf eine unverſchämte und verunglimpfende Weiſe die Siſtirung, ja Abolirung der gegen Ihn mit Unſerm Vorwißen und Befehl ver⸗ hängten Unterſuchungen zu verlangen, zur vermeinten Belohnung des durch Ihn Unſerer Univerſität und der Heßiſchen Kirche zuge zogenen üblen Rufs noch Zulagen an Geld und Ehren-Stellen zu bedingen, unter dieſen ungereimten Bedingungen Sich zum fernern

Verbleiben in Unſerm Dienſt und Landen anzubieten, im Entſtehungs Fall aber ſeine Entlaßung zu verlangen, um in Direction einer neuen Schul-Anſtalt übernehmen zu können.

der Schweiz die

Mann und ſonder! laßung ſolche

unmit

das, d bekann allda reffen erſchiel und C zu ſein

S Lecti Fhr h iither mdern W das w

dar e U ſemer Pünſt wer l Brief Bahr

cnge

rium Vorte Übera ſerba Abjit leddoc ebens Preuf