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Das Eindringen der Aufklärung in der Universität Gießen / von Professor Drews
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9. Benner

Das Eindringen der Aufklärung in der Univerſität Gießen⸗ 47

Darauf lief ein Schreiben der Regierung vom 17. Februar 1775 bei Benner ein, welches dasgnädigſte Wohlgefallen des Land⸗ grafen darüber ausſpricht, daß Benner den Druck des Programms supprimirt habe. Es wird Benner ſogar freigeſtellt, die in ſeinem Bericht enthaltenen verſchiedentlichenFacta der theologiſchen Fakultät anzuzeigen,ſo weit ſelbige ſolche zur Ergänzung des von ihr über erwehnten Dr. Bahrdts Lehre und Betrag erforderten Be⸗ denckens nöthig findet.

Wir hören hier alſo, daß die Regierung jetzt willens war, nachdem ſie von den verſchiedenen Schriften Bahrdts und den da⸗ zurch hervorgerufenen Gegenſchriften Kenntnis genommen hatte, gegen Bahrdt ſchärfer vorzugehen.

Ueberdies lief auch noch bei dem Landgrafen eine Beſchwerde der Geiſtlichkeit der Herrſchaft Eppſtein über Bahrdts Lehre ein, die ebenfalls der theologiſchen Fakultät als Material für das ge⸗ forderte Votum(unter dem 6. Februar) zuging. Ferner ging wenige Tage ſpäter(am 15. Februar) bei der Fakultät einMemorial Bahrdts ein, das dieſer an den Landgrafen gerichtet hatte und worin er bittet, daß ſeine beigelegten Predigten von der Fakultät bei ihremſtandhaften Bedenken möchten mitberückſichtigt werden.

So war alſo die Unterſuchung gegen Bahrdt wegen Irrlehre eingeleitet.

Die Fakultät wollte zunächſt ein jedes Mitglied ſein Votum abfaſſen laſſen und darauf ein gemeinſames Schriftſtück aufſetzen. Dazu leß es aber Bechtold nicht kommen. Er war in einer ſehr üblen Lage. Bahrdt zu retten, war unmöglich. Jeder Verſuch wäre nur kom promittierend für Bechtold ſelbſt geweſen. So legte er ſich auf die keinliche Methode, Schwierigkeiten in Aeußerlichkeiten zu machen: er lieferte die Akten nicht aus und mit ſeinem Votum zögerte er endlos lange. Endlich teilte er Benner, dem Dekan, mit, daß er ſein Privatbedencken, worinnen er die Wahrheit wider Herrn Dr. Bahrdt gantz offenherzig verteidigt habe, bereits vor einiger Zeit tirekt nach Darmſtadt eingeſandt habe. Er wollte ſich von den Fakultätsmitgliedern nicht in die Karten ſchauen laſſen. So ging denn auch das Votum Benners, das nicht weniger als 47 Folio ſeiten in echt Bennerſcher Gründlichkeit umfaßt, und das Ouvriers geſondert nach Darmſtadt.

Noch war die Sache nicht zur Entſcheidung gebracht, da war Bahrdt dreiſt genug, um Niederſchlagung des Prozeſſes und zwar

bei dem Landesfürſten unmittelbar ſelbſt was verboten war