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Das Eindringen der Aufklärung in der Univerſität Gießen. 45
773 z. B. heißt es— Bahrdt hatte abermals Dogmatik geleſen—: „Nachdem nun dieſes Unternehmen eurem Verſprechen gerad entgegen lauft, welches in alle Wege und ohne Zulaßung ſpitzfündiger Distinctionen und Ausflüchte erfüllt werden ſolle. Als befehlen wir Euch hiermit anderweit, daß Ihr Euch ſowohl der Leſung eines Collegii dogmatici, als auch der propalation und Ausſtreuung heterodoxer— mit den angenommenen Lehr⸗Sätzen der Evangeliſchen Kirche und der Symboliſchen Bücher ſtreitenden Meinungen ent— müßiget, ſodann Euch auch aller eurem Beruf nicht entſprechenden Reformations⸗Sucht ſo gewiß enthaltet, als wir entſtehenden Falls zu anderweiten Verfügungen genöthiget ſeyn werden.“
Aber auch Benner mußte ſich bei ſeinen 75 Jahren noch die ſchärfſten Verwarnungen von oben gefallen laſſen. Als der ſtreitbare Mann ſein Weihnachtsprogramm ins Deutſche überſetzen und in den Druck geben wollte, wovon die Darmſtädter Regierung von Gießen her ſchleunigſt unterrichtet wurde, bedachte ihn ein landgräfliches Schreiben (vom 31. Januar 1775) mit einer Geldſtrafe von 500 fl, wenn er es thue;„da durch dergleichen Schritte weder die Sache der Wahrheit befördert, noch denen perſönlichen Uneinigkeiten geſteuert, vielmehr das Gezänk nur vergrößert, und die Gemüther noch mehr erbittert“ würden. Der Ausbreitung ſchädlicher Irrtümer an der Univerſität will der Landesfürſt ſelbſt„in anderen ſicheren und ergiebigern Wegen Ziel und Maß ſetzen“. Außerdem behält ſich der Landgraf vor, Benner wegen Uebertretung des ſtrikten Schweigegebots noch be⸗ ſonders zu beſtrafen. Benner trug 1775 den ganzen Handel, der ihn ſichtlich tief erregt hat, ins Dekanatsbuch ein und fügte hinzu: „Hoc mihi incommodum delator quidam Gissensis, Bahrdtii fraterculus, comparabat, inani conatu.“
Sein Rechtfertigungsſchreiben an den Landgrafen vom 12. Februar 1775 macht Benner alle Ehre. ZuVächſt erklärte er ſein erneutes öffentliches Auftreten gegen Bahrdt trotz des Befehls eines„perpetui silentii“ damit, daß Bahrdt die„Grundbedingung“, nämlich ſich des Dogmatiſirens und aller Angriffe auf die kirchliche Lehre zu enthalten, nicht erfüllt habe. Er häbe eine Reihe neuer Schriften gegen die Kirche erſcheinen laſſen, ſo eine„höchſt ſkandaleuſe“ Weihnachtspredigt, eine Ueberſetzung des neuen Teſtaments, er habe ferner theologiſche Moral geleſen. Da habe auch er ſich zu reden für verpflichtet gehalten. Sodann fährt er fort:„Auſer dem bin ich in meinem Gewiſſen veſt überzeuget, vor die Ehre Gottes und Ew. Hochfürſtl. Durchl., zur Vertheidigung göttlicher Wahrheiten, zu
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