XXXVI Generalversammlung zu Giessen.
Früchte der Arbeit der beiden May hier so rasch zu Grunde ge- gangen sind. Nach dieser Seite erhalten wir alle wünschenswerthe Aufklärung aus der bereits erwähnten von G. Baur herausgegebenen Selbstbiographie des hessischen Pfarrers Andreas Kempfer, eines Bruders des berühmten Mediciners und Japanforschers Engelbert Kempfer, welcher seit 1690 unter May am Gymnasium und der Universität als Docent der hebräischen Sprache gewirkt hat. Dieser schreibt:„Es ist eine grosse Ignorantz in diesem Studio, doch versprach ich, dass sie im halben Jahr so viel lernen sollten, dass sie die Genesin verstehen und fertig lesen sollten, gab es ihnen schriftlich und versprach es ehrlich, wozu aber Künste gebrauchte. Ich hatte 24 Studiosos. Inzwischen machte Herr Dr. May, dass ich an's Pädagogium kam und das Hebräische einführte, da machte mich lustig mit der Jugend und mussten von den Untersten bis zum Obersten hebräisch lernen und solches mit Lusten“ Stand es so, wie Kempfer behauptet, mit den hebräischen Kenntnissen der Masse der Studirenden, welche Kempfer zunächst für einen Renommisten gehalten zu haben scheinen, so ist begreiflich, dass nur Wenige zum Studium anderer orientalischer Sprachen sich fanden. Dass man daneben mit hebräisch geführten Disputationen prahlte, konnte an diesem Thatbestand nichts ändern. Was aber das Studium der orientalischen Sprachen vor May betrifft, so ist zu beachten, dass May's Vorgänger der Hamburger David Clodius, wie May ein Schüler Edzard's, ein vortrefflicher Hebraist gewesen ist, wie dies seine Ausgabe des A. T. und seine Disputationen beweisen. Auch hat Clodius einen tüchtigen Schüler gezogen an Kempfers Collegen und Gegner Georg Christian Bürcklin, welcher so wenig wie Kempfer zu einer orientalischen Professur gelangen konnte, da Joh. Heinr. May sich bei seiner Professur der orientalischen Sprachen zwar von ihnen vertreten liess, wie er sie auch sonst ausnutzte, dieselbe aber neben. der theologischen so lange festhielt, bis sie seinem Sohne übertragen
werden konnte 1¹).
1) Es geschah dies 1709. Das vom 15. July datirte landgräfliche Be- stallungsdecret sagt: Nachdem Wir, auf beſchehenes unterthänigſtes Nachſuchen Unſers Superintendenten Dr. Mayens, zu Gießen, in gnädigſter Betrachtung, der Uns, von demſelben, bißdahero, zu Unſerm gnädigſten Vergnügen, ge leiſteter treuen Dienſten, gnädigſt Verordnet, daß deſſen Sohn, Johann Henrich, Philosophiae Magister, und der bißdahero in graecis, auch auf ſeinen jetzigen Reyßen, in Orientalibus Linguis, ſich wohl qualificiret, und bey letzt⸗ gehaltenem Jubilaeo zu Gießen davon rühmliche proben abgeleget, zum Pro- fessore Graecae Linguae bey Unſerer Universität beſtellet, ſo gleich mit in den Catalogum Lectionum, alß designatus Professor, geſetzet, und ihm, von dato an, ex Fisco academico, Jährlich Einhundert Rthlr gereichet werden ſollen. So haben Wir u. ſ. w. Die Universität berichtet hierauf unterm 24. July dem Landgrafen, es stehe das Hinderniss im Wege, dass die Professio Graecae linguae auf Grund landgräflicher Verordnung vom Jahre 1670 nur ein Appendix der Professio Orientalium Linguarum sei und kein besonderes Salarium habe. Sie bitten daher, das Rescript dahin gnädigst zu erklären, dass May junior auch
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