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Aus dem innerhalb der Geſamtarbeit des Bundes ſpeziell auf den Arbeitskreis Ruhlands fallenden beſonderen Gebiet ſind Ruhlands Entwickelung und Tätigkeitserfolg jedem Bundesmitglied ſo bekannt, daß wir hier nicht alle Einzelheiten beſonders darlegen brauchen. Ruhland hat als ein nicht in die Studierſtube eingeſchloſſener, ſondern aus der lebendigen Praxis ſchöpfender Wiſſenſchafter in der Schutz⸗ zollfrage diejenigen Konſequenzen gezogen, die aus der jeweiligen Preisgeſtaltung ſich zwingend ergaben. Das iſt keine charakterloſe„Wandlung“, ſondern nur die durchaus konſequente Anwendung des hierüber ſchon im„Leitfaden“ aufgeſtellten Grundſatzes der graduell ver⸗ ſchiedenen, temporären Notwendigkeiten. In der „Währungsfrage“ hat Ruhland ſeinen Sonderſtand⸗ punkt überhaupt nicht geändert. Die gegenteilige Meinung des ſpeziell hierüber vernommenen Gutachters Lexis iſt uns nur aus deſſen eigener Ausſage erklärlich:„er habe aller⸗ dings nicht alle hier einſchlägigen Schriften Ruhlands geleſen“ und er habe den(als tatſächlich von ihm zuge⸗ gebenen)„Sonderſtandpunkt Ruhlands“ eigentlich nie recht begreifen können.“
Im übrigen hat Ruhland, wie jeder nach objektiver Urteilsfindung ſtrebende Wiſſenſchafter, aus den in der Bundesarbeit ihm in reicher Fülle ſich neu aufdrängenden Beobachtungen und aus den ihm entgegengetretenen ſachlich begründeten Meinungen anderer ebenſoviel gelernt, wie andererſeits der Bund bei der Fortentwickelung und Ver⸗ tretung ſeines Programmes aus den grundlegenden An⸗ ſchauungen Ruhlands wichtige Teile und Stützpunkte zu ent⸗ nehmen in der Lage war. Dieſe gemeinſame Arbeit hat ſicht durchaus in dem Sinne vollzogen, wie bei den oben zitierten Einleitungsbriefen vorausgeſetzt worden war.—
Wir müſſen uns hier auf dieſe Darlegungen über den Punkt beſchränken, der im Gerichtsurteil ſelber als der Kernpunkt des ganzen Prozeſſes bezeichnet wird. Auf alle einzelnen Nebendinge ebenſo ausführlich einzugehen, iſt im Zeitungsrahmen unmöglich. Nur um einer tendenziöſen Ausbeutung dieſer„Unterlaſſung“ vorzubeugen, ſeien über dieſe Nebendinge einige kurze Feſtſtellungen hier noch an⸗ gefügt.
1. Das Gerichtsurteil findet(in Uebereinſtimmung mit Biermer und den Gutachtern) eine„charakterloſe Wandlung“


