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wickelung, mit den Bedürfniſſen der inneren Volkswirt⸗ ſchaft übereinſtimmend gefördert werden und für dieſen Zweck iſt auch ein beſtimmtes Maß von Exportinduſtrie, Ein⸗ und Ausfuhrhandel, Kolonialwirtſchaft uſw. gut und nützlich. Niemals aber dürfen dieſe auf die Außenbetätigung ge⸗ richteten Funktionen irgendwie auf Koſten der heimiſchen Landwirtſchaft gefördert werden.
2. Den Hauptinhalt aller Volkswirtſchafts⸗ politik bildet ſonach die Agrarpolitik. Dieſe iſt, wenn ſie zweckmäßig und durchgreifend geſtaltet iſt, zu⸗ gleich die einzige wahre Sozialpolitik.
3. Das Hauptſtück einer ſolchen Agrar⸗ und Sozialpolitik ſieht Ruhland in der Befreiung des land⸗ wirtſchaftlichen Grundes und Bodens von den zerſtörenden Wirkungen des Freihandels im Grundſtückver⸗ kehr und in der Grundverſchuldung. So lange dem landwirtſchaftlichen Boden der Charakter einer „freien Ware“ nicht wieder genommen iſt, iſt durch die Maßnahmen der Tagespolitik, die auf Erhöhung der Produktenpreiſe aöbzielen, zwar eine momentane Linderung eines akuten Notſtandes, nicht aber eine dauernde Heilung des Grundübels gegeben.
4. Die ausländiſche Getreidekonkurrenz iſt nicht das Reſultat einer abſoluten Ueberproduktion und nicht eine Konkurrenz des ausländiſchen Landwirtes gegen den inländiſchen. Sondern ſie iſt ein kapita⸗ liſtiſches Problem: ein Ergebnis der ſchweren Mißſtände im Emiſſionsweſen, in der internationalen Groß⸗ kapitalwirtſchaft und in der Organiſation der Produktenbörſen. Die dauernden Heil⸗ mittel hiergegen ſind: Reform der Börſen; Beſeitigung des „Freihandels“ im Emiſſionsweſen der Banken und im Gold⸗, Geld⸗ und Kreditverkehr.
5. Im Rahmen einer derartigen grundlegenden, auf Dauerwirkung berechneten Agrarpolitik bilden die zwei Tagesforderungen, die damals(anfangs der neunziger Jahre) im Vordergrunde der politiſchen Kämpfe ſtanden(Schutzzoll und Doppelwährung) für Ruhland nicht „große“ Mittel, ſondern nur„kleine“; ſie ſind ihm von untergeordneter Bedeutung. In der Währungsfrage iſt er weder„Goldwährungsmann’“ ſchlechthin, noch„Bime⸗ talliſt“ im landläufigen Sinne. Er vertritt hier von beidem


