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zeigt habe, die nur daraus zu erklären ſei, daß er um perſönlicher Vorteile willen ſeine Ueberzeugung verkauft habe.“
Das Gerichtsurteil erklärt den Wahrheitsbeweis für dieſen Kernpunkt der Broſchüre Biermers durch die Gut⸗ achten der Profeſſoren Brentano, Conrad und Lexis in Verbindung mit der Tatſache des Eintritts Ruhlands beim Bunde der Landwirte in der Hauptſache für erbracht.
Da aber Profeſſor Biermer durch den(dem Profeſſor Ruhland ganz unbekannt geweſenen!) Antrag Köhler und durch Ruhlands(oben zitierten) Artikel der„Gießener Neueſten Nachrichten“ vom 7. Februar„in ſeiner wiſſen⸗ ſchaftlichen Ehre und ſeiner Exiſtenz aufs äußerſte gefährdet“ geweſen ſei, ſo ſeien durch jene Führung des Wahrheitsbeweiſes auch die in Biermers Bro⸗ ſchüre im einzelnen gebrauchten beleidigenden Ausdrücke durch den§ 193 Str.⸗G.⸗B.(Wahrung berechtigter Inter⸗ eſſen) entweder überhaupt gedeckt, oder, ſoweit dies bei ein⸗ zelnen dieſer Ausdrücke nicht der Fall iſt, wird Biermer zwar für ſchuldig, aber für ſtraffrei erklärt, weil er ſeine Bro⸗ ſchüre in der durch Ruhlands„Angriff“ am 7. Februar 1903 bewirkten Erregung, am ſelben Tage als ſofortige Erwiderung dieſes Angriffs, geſchrieben habe. Demzu⸗ folge ſeien auch die Gerichtskoſten von jedem zur Hälfte zu tragen..
(Notabene: Dieſe„am ſelben Tage“ geſchriebene Broſchüre umfaßt 54 Druckſeiten und iſt tatſächlich erſt weſentlich ſpäter im Buchhandel erſchienen!)
Gegenüber dem zur Straffreiheit Biermers führenden, oben ſchon zitierten„Angriff“ Ruhlands gegen Biermer (dieſer„kenne nur relative Löſungen“ und ſei ſich „über die Prinzipien nicht klar“) geben wir hier zum Vergleich einige der Ausdrücke wieder, die Biermer in der Broſchüre gegen Ruhland ſtraffrei angewendet hat:
„Charakterlos“—„ wiſſenſchaftlicher Geſchäfts⸗ mann“—„wahnwitzige Faſelei“—„unlauterer Wett⸗ bewerb“—„Chamäleon, das bald in Rot, bald in Grün, bald in Schwarz ſpielt“—„Ruhlands⸗Säule, die in Gießen erſt noch ausgehauen werden müßte“—„notoriſche Ge⸗ ſinnungs⸗ und Charakterloſigkeit“—„überreifer fauler
Apfel, der dem Bunde der Landwirte in den Schoß ge⸗


