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Ruhland contra Biermer / herausgegeben vom Bund der Landwirte
Entstehung
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noch indirekt verurſacht oder beeinflußt worden iſt. Der Antragſteller(Köhler⸗Langsdorf) war⸗ vielmehr nur durch den damals gerade erſchienenen erſten Band von RuhlandsSyſtem der politiſchen Oekonomie bzw. durch eine hierüber in der agrariſchen Preſſe erſchienene günſtige Kritik zu ſeinem Antrage veranlaßt worden und Ruhland hat erſt nach der Veröffentlichung dieſes Antrages hiervon überhaupt Kenntnis erhalten.

Das Gerichtsurteil billigt aber dem Beklagten, Profeſſor Biermer, zu, daß eraus der Faſſung jenes An⸗ trages wohl berechtigt war, anzunehmen, daß der Antrag durch Ruhland ſelber veranlaßt ſei. Pro⸗ feſſor Biermer veröffentlichte zunächſt am 29. Januar 1903 in denGießener Neueſten Nachrichten einen Artikel, worin er gegen den Antrag Köhler⸗Langsdorf Stellung nahm und die Errichtung eines zweiten Lehrſtuhles unter heftigen perſönlichen Angriffen gegen Ruhland ſehr ſcharf bekämpfte. Der Abgeordnete Köhler⸗Langsdorf wandte ſich hierauf an Ruhland mit der Bitte, ihm in der ſo ent⸗ ſtandenen öffentlichen Debatte beizuſtehen. Dies war der erſte und einzige Anlaß für Ruhland, zu der Angelegenheit Stellung zu nehmen. Es geſchah dies in einem am 7. Fe⸗ bruar 1903 von denGießener Neueſten Nachrichten ver⸗ öffentlichten Artikel, als deſſen ſchärfſte Stellen das Gerichts⸗ urteil ſelber nur die zwei Sätze bezeichnet:

Biermer gehöre zu denjenigen Lehrern, dien ar relative Löſungen der ſozialen Fragen kennen und die ſichüber die Prinzipien der Hilfeleiſtung gegenüber den ſozialen Schäden nicht klar ſind.

Nach der Veröffentlichung dieſes Artikels Ruhlands ver⸗ faßte Biermer nun eine Broſchüre unter dem Titel:Ruh⸗ land, Köhler⸗Langsdorf und Co. Darin wurden(wir zitieren hier aus dem Gerichtsurteil):

eine ganze Reihe von mit äußerſter Schärfe geltend gemachten Vorwürfen gegen Ruhland erhoben und Tatſachen behauptet, die, wenn ſie wahr ſind, geeignet ſind, ihn verächtlich zu machen und in der öffentlichen Meinung herabzuwürdigen.......Der weſentlichſte Vorwurf iſt der, daß Ruhland in der Betätigung ſeiner wiſſenſchaft⸗ lichen Ueberzeugung in der Oeffentlichkeit, insbeſondere in ſeinen Schriften, eine Wandlungsfähigkeitge⸗