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worden. Wir mußten dieſem Treiben zunächſt ruhig zu⸗ ſehen. Es war zwar über die zweitägigen, je zehnſtündigen Gerichtsverhandlungen ein nach Möglichkeit der objektiven Berichterſtattung ſich beſtrebender Verhandlungsbericht publiziert worden. Aber was in zwanzig Verhandlungs⸗ ſtunden geſprochen wird, kann in ein paar Druckſpalten eines privaten Zeitungsberichts naturgemäß nie ſo zur Darſtellung gelangen, daß ein wirklich klares Bild gewonnen werden kann. Dazu tritt, daß die mündliche Begründung des Urteils bei deſſen Verkündung nur ſehr kurz und unter ausdrücklicher Verweiſung auf die ſpäter erfolgende aus⸗ führliche ſchriftliche Begründung abgegeben worden war. Wir mußten daher, um unſere Kritik dieſes Urteils auf wirklich authentiſche Unterlagen ſtützen zu können, erſt die ſchriftliche Urteilsausfertigung abwarten. Dieſe iſt erſt jetzt, im Januar, ergangen und Herrn Profeſſor Ruhland jüngſt zugeſtellt worden. Er hat uns auf unſer Erſuchen dieſes Urteil zur Einſicht gegeben und wir haben hierdurch nun die Möglichkeit gewonnen, auf dieſer authentiſchen Grundlage unſere Anſicht über dieſen Prozeß zu äußern.
Nachſtehend folgen zunächſt die Hauptzüge aus:
J. Tatbeſtand und Urteilsgründen.
Am 19. Dezember 1902 hatte der Abgeordnete Köhler⸗ Langsdorf mit Unterſtützung ſeiner Parteigenoſſen im Heſſiſchen Landtage den Antrag eingebracht: Es möge neben dem an der Landes⸗Univerſität Gießen beſtehenden, zurzeit durch den Profeſſor Dr. Biermer beſetzten nationglökonomiſchen Lehrſtuhl, eine zweite Profeſſur errichtet und dieſe einem die agrariſche Wirtſchafts⸗ auffaſſung vertretenden Nationalökonomen, am beſten dem Profeſſor Ruhland, übertragen werden, weil der Profeſſor Biermer eine der agrarpolitiſchen Wirtſchaftsauffaſſung feindliche Richtung vertrete. Er ſtehe„den Börſenkreiſen nahe“ und lehre eine„verderbliche Richtung“. Das Gerichts⸗ urteil ſtellt auf Grund der Beweisaufnahme feſt, daß dieſer Antrag durch den Profeſſor Ruhland„weder direkt
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