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Ruhland contra Biermer / herausgegeben vom Bund der Landwirte
Entstehung
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Am 19. und 20. November 1908 war vor dem König⸗ lichen Schöffengericht zu Berlin in erſter Inſtanz die ſeit fünf Jahren ſchwebende Beleidigungsklage des Profeſſors Dr. Ruhland⸗Berlin gegen den Profeſſor Dr. Bier⸗ mer⸗Gießen mit dem Ergebnis verhandelt worden: daß dieſe wegen ſchwerer perſönlicher Ehrverletzung des Klägers angeſtrengte(und aus dieſem Grunde von ſeinen Rechtsbeiſtänden in der Hauptſache auf juriſtiſche Motive geſtützte) Klage ihre erſtinſtanzliche Beurteilung tat⸗ ſächlich im weſentlichen auf der Grundlage nationalöko⸗ nomiſch⸗politiſcher Gutachten gefunden hat. Dieſe Gutachten waren, nachdem Profeſſor von Schmoller ſich ſelber für befangen erklärt, ein anderer, ſehr hervorragender Univerſi⸗ tätslehrer wegen Arbeitsüberbürdung abgelehnt hatte, auf den Antrag des Beklagten, Profeſſors Biermer, von den drei⸗ Profeſſoren Brentano⸗München, Conrad⸗Halle und Lexis⸗Göttingen erſtattet worden, deren nationalöko⸗

noomiſch⸗politiſche Auffaſſungen denjenigen Ruhlands be⸗

kanntlich in allen Hauptpunkten ſcharf widerſprechen, wozu noch tritt, daß ſpeziell zwiſchen Gutachten Brentano und Conrad einerſeits und Ruhland andererſeits ſehr heftige perſönliche Kämpfe ſeit vielen Jahren beſtanden

haben.

Das aus einer ſolchen, dem Kläger naturgemäß überaus ungünſtigen Verſchiebung der Prozeßgrundlagen gefloſſene erſtinſtanzliche Urteil, das den Profeſſor Biermer zwar für ſchuldig, aber für ſtraffrei erklärte und ihn nur mit der Hälfte der gerichtlichen Koſten belaſtete, iſt im November 1908 von der ſozialdemokratiſchen und einem großen Teil der liberalen Preſſe natürlich in der ihr eigenen Art gedeutet und gegen den Bund der Landwirte ausgebeutet