Druckschrift 
Actenmäßige Darstellung der im Großherzogthume Hessen in den Jahren 1832 bis 1835 stattgehabten hochverrätherischen und sonstigen damit in Verbindung stehenden verbrecherischen Unternehmungen / [herausgegeben von Schäffer, Hofgerichts-Rath.]
Entstehung
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hauptſaͤchlich darum gegolten haben ſoll, über die Theilnahme des wurtembergiſchen Militärs an der Revolution Gewißheit zu erlangen und Trapp ſich überzeugt haben wollte, daß Koſeritz wirklich einen großen Theil des Militärs für die Zwecke der Revolution gewonnen habe oder doch noch gewin⸗ nen werde, in dieſer Weiſe auch gegen Weidig ſich ausſprach, ſo befriedigte dieſen, wie Trapp ſagt, jene Nachricht voll⸗ kommen. Trapp will zwar bisweilen Zweifel an dem Ge⸗ lingen der Revolution, insbeſondere an der von einzelnen Orten der Provinz Oberheſſen erwarteten Mitwirkung für dieſelbe, geäußert haben, indeſſen wären, giebt er an, ſeine Bedenklich keiten von Weidig zu beſeitigen geſucht worden.

Meiſt von dieſem will er auch über den Revolutions⸗Plan im Allgemeinen erfahren haben: daß, ſobald der erſte Schlag in Frankfurt gelungen ſeyn werde, woſelbſt die im Bundes⸗ Palais verwahrten Acten des deutſchen Bundestags ſammt der auf einige Millionen angegebenen Bundes⸗Kaſſe hätten weg⸗ genommen und die Geſandten fortgejagt werden ſollen die zur Theilnahme an der Revolution entſchloſſenen Haufen aus Hanau und der Umgegend, aus der Provinz Oberheſſen und dem nahen Chur⸗ heſſen nach Frankfurt hin ſich hätten in Bewegung ſetzen und von da, unter gleichzeitigem Aufbruch auch des gewonnenen Naſſauer Mili⸗ tärs und der Revolutionäre in Rheinbaiern und Rheinpreußen, Darmſtadt überziehen und ſich der hier befindlichen bedeutenden Waffen⸗Vorräthe bemächtigen, die Haufen armiren, im Ein⸗ verſtändniß mit den in Mainz garniſonirenden Poſener Truppen und dem größten Theile der Mainzer Bürgerſchaft die Feſtung Mainz überwältigen ſollen, um hierdurch einen feſten Stütz⸗ punct zu erhalten, und daß hiernächſt diejenigen Männer, welche ſich durch ihre entſchiedene Oppoſition in den Stände⸗Kammern einzelner deutſcher Staaten ausgezeichnet hätten, in Frankfurt a. M. zuſammentreten und die proviſoriſche Regierung über die inſurgirten deutſchen Länder conſtituiren würden.