Druckschrift 
Actenmäßige Darstellung der im Großherzogthume Hessen in den Jahren 1832 bis 1835 stattgehabten hochverrätherischen und sonstigen damit in Verbindung stehenden verbrecherischen Unternehmungen / [herausgegeben von Schäffer, Hofgerichts-Rath.]
Entstehung
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So ſagt Dr. Briel: Weidig habe gegen ihn behauptet, daß es Fälle geben könne, wo der Meineid nicht nur erlaubt ſey, ſondern ſogar von der Pflicht gefordert werde, ſobald er nämlich als Folge der Nothwehr erſcheine.Sie werden doch wohl zugeben habe er namentlich geäußertdaß, ſobald wir angegriffen werden und unſer Leben, Hab' und Gut, mit Einem Worte unſere Menſchenrechte nicht anders ſchützen kön⸗ nen, wir ſogar nach den Geſetzen das Recht haben, den An⸗ greifer zu tödten. Wenn uns alſo ſogar ein Mord erlaubt iſt, um wie viel mehr muß unter dieſen Umſtänden ein Meineid uns erlaubt ſeyn. Auf den von ihm gegen dieſe Lehre erhobeuen Widerſpruch, ſagt Dr. Briel weiter, habe W eidig mehrmals ausgerufen: Ein Doctor der Philoſophie mit ſolch' einem Alt⸗ Weiber⸗Gewiſſen!

Hiermit übereinſtimmend iſt, was A. Becker als wörtliche Aeußerung Weidig's über dieſen Punkt anführt:

Wenn zwei Pflichten mit einander in Colliſion kommen, ſo muß ich diejenige erfuͤllen, welche die wichtigere iſt. Was kann nun heiliger ſeyn, als Freundes⸗Pflicht, und was profaner, als eine hohle Eidesformel, abgelegt in die Hände eines Rich⸗ ters, der ſelbſt nicht daran glaubt, oder wenigſtens nicht da⸗ nach handelt? Wenn wir von einem Räuber angefallen werden, ſo tragen wir kein Bedenken, unſer Geld durch einen falſchen Schwur aus ſeiner Hand zu retten, warum nicht einen Freund aus den Händen eines Nichters durch daſſelbe Mittel? In die⸗ ſem Gedanken liegt fuͤr mich ſo wenig Sundhaftes, daß ich ihn in mein Gebet einſchließen könnte.

Daſſelbe beſtätigt auch Dr. Banſa, welcher wörtlich ſagt:

Er(Weidig) ſagte oſt, daß er dem die Treue nicht zu halten verpflichtet ſey, der ihm ſolche nicht halte, und be⸗ ſchönigte ſeine allerdings verwerflichen Grundſätze über den Eid dadurch, daß er im Intereſſe des Vaterlandes Alles für erlaubt hielt.

Nach Carl Zeuner's Angabe ſoll Weidig deſſen