Ueber die Promotion Johann Kaspar Goethe'’s, des Vaters unseres grossen Dichters, zum Doktor beider Rechte, die Ende 1738 auf der Landes-Universität Giessen stattfand, hat unlängst Herr Professor Dr. Reinhard Frank zu Giessen in der„Frankfurter Zeitung“(1898, 1. Morgenbl. d. Nrn. 121 u. 123) eine auf seither unbenutztem Aktenmaterial beruhende sorgfältige Untersuchung veröffent- licht, von der mir ein Sonderabdruck vorliegt. Im Nachfolgenden wird ein kurzer, teilweise wörtlicher Auszug aus diesen hochinteressanten und sehr dankenswerten Mitteilungen geboten, woran einige Ergänzungen und Berichtigungen geknüpft werden sollen.
T.
Goethe's Vater Johann Kaspar(geb. zu Frankfurt Ende Juli 1710) hat bekanntlich erst in seinem 29. Lebensjahre, wie bereits erwähnt, Ende Dezember 1738 auf unserer Landes-Universität den Doktorhut erworben. Nach dem Abgang vom Coburger Gymnasium(etwa Herbst 1729 oder im Jahre 1730) hatte er bei dem kurz vorher in die Zahl der Frankfurter Advokaten aufgenommenen Heinrich Christian Senckenberg, dem nachmals zu grosser Berühmtheit gelangten Rechts- gelehrten(geb. zu Frankfurt 19. Oktober 1704, gest. als Freiherr und Kaiserl. Reichshofrat zu Wien 30. Mai 1768), dessen Familie mit der seinigen sehr be- freundet war, den ersten Unterricht in den juristischen Fächern erhalten. Doch kann dieser Unterricht nicht lange gedauert haben, da Senckenberg im November 1730 von dem Wild- und Rheingrafen Karl als erster Rat an die Spitze seiner Regierung nach Dhaun berufen wurde. Goethe setzte seine Studien auf den Universitäten Giessen und Leipzig fort und widmete sich hierauf der richterlichen Praxis beim Reichskammergericht zu Wetzlar. Erst nachdem Senckenberg, der im Juli 1735 einem Rufe als Universitäts-Syndikus und ausserordentlicher Professor der Rechte nach Göttingen folgte, von da im Herbst 1738 als Regierungsrat und ordentlicher Professor der Rechte nach Giessen übergesiedelt war, bewarb sich Goethe an letzterer Universität um die juristische Doktorwürde. Der Titel der von ihm eingereichten umfangreichen Dissertation lautet: O. D. B. V. Dissertatio inavgordlis, Electa de Adit one Hereditatis ex Wore Rom. et patrio illostrata sistens. Ooam Tovwa wvante ex Decreto magnifici Ickorom Ord. in illostri Academia Lodoviciana pro Trado doctorali rite conseqvendo D. Oct. MD OCCXXXVIII poblico Procerum Academide ewamindi sobmittit Io. Casparos Goethe, Moeno-Erancofort. Giessde, tlipis Eb. H. Lammers, Acad. t⁵pogr. Sie umfasst ausser 10 Seiten Titel, Dedikation und Inhaltsverzeichnis auf 161 Seiten die in Zwei Kapitel(De Aditione Hereditatis ew Luore Romano, S. 1— 100, und De Aditione Hereditatis ew Bore Germanico, S. 101— 161) geteilte Abhandlung. Es folgt ein Appendix, S. 161— 168, sodann ein Gratulationsschreiben von dem Dekan Johann Friedrich Kayser und eines von Senckenberg, S. 169—176. Den


