Druckschrift 
Wegweiser durch die Universitätsstadt Gießen und ihre Umgebung : Gießener Verkehrshandbuch / [Hrsg.: Hermann Oesterwitz]
Entstehung
Seite
24
Einzelbild herunterladen

24 Verkehrs-Einrichtungen: f) Tarif für Dienstmänner. g) Melde-Ordnung.

Bei Lasten von über 100 kg werden zu den Sätzen unter 3, für jede weiteren auch nur angefangenen 50 kg 20 Pfg. zugeschlagen.

Keine Gebühr darf erhoben werden: Für das Heraushelfen der Reisenden aus den Fuhrwerken und das Herausnehmen des Gepäcks, sowie für das Herüberlangen des ankommenden Gepäcks über die Schranke der Aus- gabestelle.

f) Tarif für Dienstmänner. I. Bestimmte Gänge.

a) in der inneren und äußeren Stadt(mit Ausnahme der unter b bezeichneten

Punkte): 1. ohne Gepäck oder mit Gepäck bis zu 5 Kilo 30 Pfg. 2. mit Gepäck von 1015 Kilo 40 Pfg. 3. mit Gepäck von 1520 Kilo 50 Pfg. 4. mit Gepäck von 2550 Kilo 80 Pfg.

b) nach folgenden Punkten: Neue Kaserne, Provinzialsiechenanstalt, Ger- mania, Schützenhaus, Liebigshöhe, Philosophenwald, Friedhof am Rod- berg, Textors Hardt und Hardthof:

1. ohne Gepäck oder mit Gepäck bis zu 5 Kilo 50 Pfg. 2. mit Gepäck von 525 Kilo 80 Pig. I Für Rückaufträge ist in allen Fällen die Hälfte der vorstehenden Sätze zu zahlen. II. Zeitarbeit. a) ohne Gerätschaften: 1. für die erste Stunde 50 Pfeg. 2. für jede weitere Stunde 40 Pfg. b) mit Gerätschaften: 1. für die erste Stunde 60 Pfg. 2. für jede weitere Stunde 50 Pfg. Die angefangene Stunde wird als voll gerechnet.

Ill. Führung von Geschäftsreisenden.

a) mit Mustern:

1. für die erste Stunde 50 Pfg.

2. für jede weitere Stunde 40 Pfg. b) mit Musterkoffern auf Handwagen:

1. für die erste Stunde 70 Pfg.

2. für jede weitere Stunde 60 Pfg.

Die angefangene Stunde wird als voll gerechnet.

Für die Tätigkeit außerhalb der Zeit im Sommer 6 Uhr vorm. bis 8 Uhr nachm., im Winter 7 Uhr vorm. bis 7 Uhr nachm. erhöhen sich die vorstehehden Sätze um 20 Prozent, mindestens aber um 10 Pfg.

Tarifüberschreitungen seitens der Dienst- und Lohnmänner werden in Gemäß- heit des$ 148, pos. 8 der deutschen Gewerbe-Ordnung mit Geldstrafe bis zu 150 Mk. und im Falle des Unvermögens mit Haft bis zu 4 Wochen betsraft.

g) Melde- Ordnung. I. Meldepflicht und Meldefrist.

Zur Meldung bei dem Polizeiamt sind verpflichtet: Zu- und Wegzug:

1. Wer in die Gemeinde Gießen einzieht, um in derselben seinen ge-

wöhnlichen Aufenthalt zu nehmen, unter Vorlage der ihm von seinem bisherigen

Wohnorte erteilten Abmeldebescheinigung binnen acht Tagen vom Tage des

Einzugs an(Art. 1 des Gesetzes vom 4. Dezember 1874).