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Wegweiser durch die Universitätsstadt Gießen und ihre Umgebung : Gießener Verkehrshandbuch / [Hrsg.: Hermann Oesterwitz]
Entstehung
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Verkehrs-Einrichtungen: Gepäckträgertarif. 23

nit Ausnahme der Stadtteile Hardt, Wellersburg, Wiesecker Weg und Philo- sophenwald gegen die nachstehenden Gebühren abgeholt:

1. Für Frachtgut:

a) im inneren Stadtgebiete 10 Pfg. für je 50 kg, mindestens 10 Pig. für eine Frachtbriefsendung.°

b) im äußeren Stadtbezirke 15 Pig. für je 50 kg, mindestens 20 Pig. für eine Frachtbriefsendung.

2. Für Eilgut: die doppelten Sätze zu 1.

Sperrige Güter und Möbel unterliegen einem Zuschlage von 50 Prozent.

Als inneres Stadtgebiet gelten die Stadtteile, welche umschlossen sind von dem linken Lahnufer bis nördlich zur Lahnbrücke, von der Nord-, Ost- und Süd- Anlage ausschließlich, der Frankfurter Straße einschließlich bis zur Klinikstraßen- ecke, der Klinikstraße einschließlich bis zur Lahn.

Alle weiter gelegenen Stadtteile gelten als äußeres Stadtgebiet. Eilgut wird innerhalb 3 Stunden, Frachtgut innerhalb 6 Stunden nach Uebergabe der Benach- richtigung an den Rollfuhrmann abgeholt. Die Benachrichtigung kann münd- lich, telephonisch oder schriftlich, in letzterer Beziehung auch mit besonderen Güteranmeldekarten erfolgen, welche unentgeltlich abgegeben werden und un- frankiert in die Postbgiefkasten eingeworfen werden können.

Dieselben Fristen gelten für die Zuführung der angekommenen Güter. Sonn- und Festtage sowie Nachtstunden rechnen in diesen Fristen nicht mit.

Tarif für die Dienstleistungen der Gepäckträger.

1. Für die Beförderung des Gepäcks aus den Wohnungen der Reisenden

nach dem Bahnhofe und umgekehrt: a) für 1 Gepäckstück 25 Pig. b) für 2 bis einschließlich 5 Gepäckstücke 50 Pig. c) für jedes weitere Gepäckstück 10 Pig.

2. Für das Verbringen des Gepäcks von den Fuhrwerken nach den Bahn- steigen, den Eisenbahnwagen oder nach der Gepäckabfertigungsstelle(einschl. Zustellung des Gepäckscheines) oder umgekehrt von den Bahnsteigen, aus den Eisenbahnwagen oder von der Gepäckausgabestelle nach den Fuhrwerken:

a) für Lasten bis 25 kg einschließlich: für 1 Gepäckstück 10 Pig. für 2 bis einschließlich 5 Gepäckstücke 20 Pfg. für jedes weitere Gepäckstück 10 Pfg.

b) für Lasten über 25 kg:

* für eine Last bis zu 30 kg 20 Pfg.

für eine Last über 30100 kg 30 Pig. für jede weiteren angefangenen 50 kg 10 Pfg.

3. Für die Weiterabfertigung von Reisegepäck, wenn dabei eine Hülfeleistung außerhalb der Gepäckräume in Anspruch genommen wird:

für den Gepäckschein 10 Pfg.

4. Für die Besorgung des Handgepäcks aus einem Zuge in den Wartesaal oder aus letzterem in den Zug:

für 1 bis 5 Gepäckstücke 10 Pfg. für jedes weitere Stück 5 Pfg.

5. Für die Beförderung von Reisegepäck von einem Zuge zum anderen zwecks Nachbehandlung auf der Bestimmungsstation, wenn wegen Kürze der Zeit eine Weiterabfertigung nicht möglich ist:

a) für eine Last bis zu 10 kg 10 Pkg. b) für eine Last über 1030 kg 20 Pfg. c) für eine Last über 30100 kg 30 Pig.