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taliſche Literaturgeſchichte vorgeſchrieben.„Aber was ſoll nun „dieſer, ſagt der Hr. Verf. S. 54, ſo kümmerlich mit den ent⸗ „ſprechenden Sprachkenntniſſen ausgerüſtet, der ſich nur ein Paar „Abſchnitte in einer Chreſtomathie hat vorerklären laſſen, mit einer „orientaliſchen Literaturgeſchichte machen, mit der Kenntniß der „ſyriſchen Kirchenſchriftſteller und Geſchichtſchreiber, die faſt alle „nur handſchriftlich in wenigen großen Bibliotheken vorhanden „ſind, mit der Kenntniß der arabiſchen Schriftſteller, bei denen „großentheils der nämliche Fall Statt findet und die alle einer „Zeit angehören, mit der ſich der künftige Gymnaſiallehrer dem „Studienplan nach ſo gut wie nicht zu beſchäftigen hat.“— Auf dieſe Frage des Hrn. Verf. iſt ſehr leicht zu antworten. Wer eine todte oder lebende Sprache ſtudirt, fühlt ſicherlich auch das Bedürfniß, ſich mit den wiſſenſchaftlichen und künſtleriſchen Lei⸗ ſtungen des Volkes, dem die Sprache angehört, bekannt zu machen, mag die Literatur arm oder reich, gedruckt oder nur handſchriftlich vorhanden ſeyn, mag er die literariſchen Produkte benutzen und veröffentlichen wollen, oder ſich damit begnügen, nur mangelhafte Kenntniſſe in der bezüglichen Sprache erworben zu haben. Wie dem Philolog die Kenntniß der griechiſchen und römiſchen, ſo iſt dem künftigen hebräiſchen Lehrer die der orientaliſchen Literatur⸗ geſchichte unentbehrlich. Sprache und Literatur ſind ja ſo weſent⸗ lich miteinander verbunden, daß die Literatur die Sprache und dieſe wieder die Literatur bedingt.
II.
Sanskrit.
„In den für den Gymnaſiallehrer beſtimmten Cyclus, ſagt „Herr Geh. Rath Schleiermacher S. 51, iſt auch durch den „Studienplan ein für ſie großentheils neuer Unterrichtsgegenſtand „eingeführt worden, der nämlich der Sanskrit⸗Grammatik und „Sanskrit⸗Exegeſe, die in das dritte und vierte Semeſter gelegt „ſind.“— Großentheils neu iſt dieſer Unterrichtsgegenſtand nur
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