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Blatt, das uns wohl nicht nur kulturhiſtoriſch intereſſantes Ma⸗ terial geboten, ſondern vielleicht auch den endgiltigen Entſchluß Goethes verrathen hätte. Erhalten aber ſind uns außer den erwähnten noch drei Voten, zwei für und eines gegen das Geſuch der Kandidaten. Die ihrem Wunſche geneigten Profeſſoren betonen das lebhafte Intereſſe der Univerſität an den ſelten gewordenen öffentlichen Pro⸗ motionen; gelinge es diesmal nicht, eine ſolche zu Stande zu bringen, dann ſei auf lange Zeit keine Ausſicht vorhanden.*) Auch die Gegner erkennen meiſt den Werth öffentlicher Promotionen an, kommen aber ſtets darauf zurück, daß es den Doktoranden nicht frei ſtehen könne, den Ritus nach eigenem Ermeſſen zu beſtimmen; überdies wiſſe man nicht einmal, an⸗ welchen Zeremonien die beiden Kandidaten Anſtoß nehmen.
In welcher Form die Promotion ſchließlich erfolgt iſt, läßt ſich unmittelbar aus den Akten nicht entnehmen, aber in faſt abſolut ſicherer Weiſe im Wege der Schlußfolgerung feſtſtellen, obwohl leider die Akten ſogar über das Ergebniß der Abſtim⸗ mung ſchweigen. Angenommen ſelbſt, dieſe wäre im Sinne der Kan⸗ didaten ausgefallen, ſo hätte das doch vorläufig nur dazu führen können, daß bei Sereniſſimo ein neuer Dispens beantragt wurde. Ueber die eventuelle Nothwendigkeit eines ſolchen hat offenbar nicht der geringſte Zweifel obgewaltet. Auch das muß nach verſchiedenen Aeußerungen als ſicher angeſehen werden, daß im Laufe des Jahres 1738 der Dispens nicht mehr erwartet werden durfte. Hat nun, wie feſtſteht, die Promotion noch am 30. December ſtattgefunden, ſo kann ſie nur privatim oder in der den Statuten entſprechenden öffentlichen Form erfolgt ſein. Zwei Wege alſo ſtanden den Kandidaten offen: ein billiger, aber formloſer, ein koſtſpieliger, aber prunkvoller. Der Umſtand, daß nach den Akten die Promotion im auditorio solemni vollzogen wurde, zeigt an, daß ſie ſich für letzteren entſchieden haben. Zwar war der 30. December 1738 ein Dienſtag, alſo kein eigentlicher Promotionstag,
*) Wie ſelten die öffentlichen Promotionen in der erſten Hälfte des 18. Jahrhunderts geworden waren, ergibt ſich daraus, daß 1739 von den ſämmtlichen Profeſſoren der philoſophiſchen Fa⸗ kultät nur ein einziger einer ſolchen amtlich beigewohnt hatte. Wiederholt ermahnte denn auch der Landgraf die Univerſität, in der Befürwortung der Privatpromotion nicht zu„ſacile“ zu ſein. Er⸗ reicht aber wurde dadurch nichts, da der Koſten wegen ſich nur ſelten ein Kandidat zur öffentlichen Promotion bereit fand.


