Gießen, 7. Februar 1895.
Betr.: Entwurf zu einem„Statut für den Ausſchuß der Gießener Studentenſchaft“.
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beſammten Genat.
—,= Mho zten Jahren vielfach gefährdet geweſen.
— eee eee ber en dee eorſergeererer eingreifen zu müſſen. Namentlich ſind dieſelben dann hervorgetreten, wenn es ſich darum handelte, öffentliche Aufzüge der Studentenſchaft(z. B. bei Leichen⸗ begängniſſen und Fackelzügen) zu veranſtalten. Eine Reihe von derartigen Veranſtaltungen hat unterbleiben müſſen, weil eine Einigung nicht zu erzielen war, bei anderen Gelegenheiten iſt es zu ſcharfen Conflicten gekommen. So iſt bei dem Begräbnis des Collegen Lellmann(Dec. 1893) ein heftiger Zwiſt zwiſchen den Burſchenſchaften und Nicht⸗Verbindungs⸗ (Studenten(Geſellſchaft Kloſter) ausgebrochen, und auch bei dem Leichenbegängnis des Collegen Wilbrand hat es Streitig⸗ keiten zwiſchen den Corps und den Darmſtädtern gegeben. Einen ganz beſonders peinlichen Charakter aber haben dieſe Verhältniſſe angenommen, wenn es ſich darum handelte, Seiner Königlichen Hoheit dem Großherzog eine Ovation bringen. Ein ſolcher Fall iſt ſchon einmal im Jahre 1890 vorgekommen und neuerdings wieder bei Gelegenheit der Hochzeit Sr. Königlichen Hoheit in Darmſtadt. Der Großherzogliche Herr Oberſt⸗Hofmarſchall theilt in einem Schreiben vom 13. April v. J. dem Rektor folgendes mit:
darzu⸗
„Se. Königliche Hoheit haben den Allerhöchſten Wunſch ausgeſprochen, hier bei dem Einzug entweder ¹ ſämmtliche Corporationen der Studenten vertreten zu ſehen oder überhaupt keine Vertretung, indem Allerhöchſtdieſelben an dem bereits früher ausgeſprochenen Grundſatz feſthalten,
daß bei ſolchen Gelegen⸗ heiten alle Studirenden in Eintracht vereinigt auftreten ſollen.“
Der Grund der Zwiſtigkeiten liegt in Rangſtreitigkeiten. Die drei zum SC. vereinigten Corps und die zwei zum DC. vereinigten Burſchenſchaften Germania und Alemannia haben einen Vertrag unter ſich abgeſchloſſen, wonach ſie bei Aufzügen entweder die Führung übernehmen oder den Schluß bilden wollen. Die übrige Studentenſchaft iſt bei dieſer Vereinbarung nicht gefragt und erkennt ſie demgemäß nicht als zu Recht beſtehend an. Der D0. dagegen hat gelegentlich
ſeines oben erwähnten Streites mit der Geſellſchaft Kloſter in einem Briefe wörtlich erklärt:
„Lediglich mit Rückſicht auf den beſonderen Anlaß der Feier hat es der DC. unterlaſſen, die für
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— eren ern die übrigen Studenten mit Rückſicht auf den Anlaß der Feier zur Betheiligung zu bewegen, jedoch nur, nachdem er zu⸗ ggeeſagt hatte, im Senate Schritte gegen die Abmachung zwiſchen SC. und DO. einzuleiten. Das iſt ſeitdem geſchehen. Für den Engeren Senat, der zunächſt die Angelegenheit in die Hand nahm, konnte in dieſer Hinſicht ſelbſtverſtändlich nur der Grundſatz der Gleichberechtigung aller akademiſch anerkannten Verbindungen maßgebend ſein. Es iſt bemerkenswerth, daß dieſem Grundſatz bis vor kurzem auch noch die Burſchenſchaften(DO.) zu⸗ ggeſtimmt haben. In einer Eingabe vom 2. Juli 1890 berufen ſie ſich darauf,„daß bei derartigen Angelegenheiten die Univerſitätsbehörde unbedingt das Princip der Gleichberechtigung zu wahren habe“. Erſt neuerdings ſind ſie von demſelben aopbgewichen und haben für ſich ſelbſt Vorrechte in Anſpruch genommen. Durch die berührte Abmachung zwiſchen SC. und D. iſt die Erbitterung in der Studentenſchaft in den letzten Jahren bedeutend gewachſen. Der Engere Senat ſtand alſo ooor der Frage, ob er die Aufhebung jenes Vertrages(eventuell unter Androhung disciplinariſcher Strafen) vom SO. und D. verlangen ſollte, oder ob er ſeinerſeits die poſitive Regelung der Frage in die Hand nehmen wollte. Er hat den letzteren Weg gewählt, weil er hoffte, ihn ohne Gewaltmaßregeln durchführen zu können, was bei dem erſteren nicht zu erwarten geweſen wäre. In Folge deſſen ließ der Engere Senat einen erſten Entwurf für den Ausſchuß der Studentenſchaft ausarbeiten und ihn am 13. Juli 1894 den Vertretern der Verbindungen und der Nicht⸗Verbindungs⸗Studenten vorlegen. Von dieſer Verſammlung wurde die Gründung eines Ausſchuſſes mit allen gegen 6 Stimmen beſchloſſen und der vorgelegte Statuten⸗Entwurf angenommen. Gegen den Ausſchuß ſtimmten, wie vorauszuſehen war, die Vertreter des 80. und DO. 48
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