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Über den forstwissenschaftlichen Unterricht an der Großherzoglich Hessischen Ludwigs-Universität zu Giessen / Richard Heß
Entstehung
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V.

mit Stimmenmehrheit für genügend erachtete Entſchuldigung die be⸗ gonnene Prüfung nicht beendigt. Wenn ein Kandidat in einer Prüfung zweimal nicht beſtanden iſt, ſo hat die Prüfungskommiſſion zu entſcheiden, wann derſelbe ſich der Prüfung innerhalb zweier Jahre wieder unterziehen darf.

Wer in einer Prüfung dreimal nicht beſtanden iſt, kann überhaupt nicht mehr zugelaſſen werden. Auf Verlangen kann dem Kandidaten eine Abſchrift des Prüfungs⸗ protokolles zugeſtellt werden.

Auszug aus der Promotionsordnung der philoſophiſchen Fakultät zu Gießen vom 19. November 1890.

Als Promotionsfächer gelten: Philoſophie; Mathematik; Phyſik;

Chemie; Mineralogie oder Geologie; Botanik; Zoologie; Geographie;

Nationalökonomie; Forſtwiſſenſchaft; Landwirtſchaft; philologiſch

hiſtoriſche Fächer(dieſe ſind im Statut einzeln aufgezählt).

Von dieſen Fächern ſind jedesmal drei zu verbinden, eines als

Hauptfach, zwei als Nebenfächer. Die Wahl der Nebenfächer bedarf der Gutheißung der Fakultät. Der Bewerber hat nachzuweiſen, daß er an einem humaniſtiſchen Gymnaſium oder an einem Realgymnaſium die Reifeprüfung be⸗ ſtanden und drei Jahre an ſtaatlichen Hochſchulen, davon mindeſtens drei Semeſter an Univerſitäten(oder der Akademie zu Münſter), ſtudirt hat.

Von Bewerbern aus nicht zum Deutſchen Reiche gehörigen Ländern können auch andere Nachweiſe über die Vorbildung angenommen werden. Der Bewerber hat eine Abhandlung aus ſeinem Hauptfache(Diſſer⸗ tation) vorzulegen. An die Stelle der Diſſertation kann eine bereits veröffentlichte Arbeit treten.

Die Meldung geſchieht mittels eines ſchriftlichen Geſuchs an die Fakultät unter Beifügung eines Lebenslaufs, der Zeugniſſe über die Vorbildung und über die derzeitige Lebensſtellung, ſowie der Diſſertation.

In dem Geſuche hat der Bewerber die von ihm gewählten Pro⸗ motionsfächer zu bezeichnen und die Richtigkeit ſeiner auf die Ab⸗ faſſung der Diſſertation bezüglichen Angaben an Eidesſtatt zu verſichern. Nach erfolgter Zulaſſung und Genehmigung der Diſſertation folgt eine mündliche Prüfung in den drei von ihm gewählten Promotions⸗ fächern; dieſelbe iſt öffentlich. Wenn der Bewerber in vorgerücktem Lebensalter ſteht oder eine öffentliche Stellung bekleidet, ſo kann der Ausſchluß der Öffentlichkeit bewilligt werden.