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Statuten und Mitglieder-Verzeichniß des Sonderbundes zu Gießen 1847-1897 / Sonderbund zu Gießen
Entstehung
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Mach dieſer Liſte ruft der Präſident nach der Beendigung der Discuſſion über den jedesmaligen Vortrag zum Referiren auf. Länger als 1 ½ Stunden ſollen Vortrag nebſt Discuſſion und Referaten in der Regel nicht dauern.

Zur Deckung etwa entſtehender Koſten entrichtet jedes Mitglied einen halb⸗ jährigen Beitrag von 1 Gulden an den Secretär.

Durch Beſchluß vom 19. April 1873 wurde dieſer Beitrag auf 3 Mark erhöht.

Vorſchläge zur Aenderung der Statuten müſſen verleſen und dem Secretär ſchriftlich eingereicht werden. Die Discuſſion dieſer Vorſchläge findet in der zu⸗ nächſt folgenden Sitzung ſtatt. Zur Gültigkeit der Abſtimmung für Annahme ſolcher Aenderungen iſt erforderlich, daß wenigſtens der Geſammtzahl der Mitglieder gegenwärtig ſind und der Abſtimmenden ſich für den Vorſchlag erklären.

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Am 27. Oktober 1822(wiederholt am 7. Juni 1890) wurde beſchloſſen:

Es wird dringend gewünſcht, daß die Mitglieder des Sonderbundes Einladungen für die Sitzungsabende nicht annehmen. Außerhalb des Vereins ſtehenden Bekannten wäre dieſer Beſchluß gelegentlich mitzuteilen.

Am 2. November 1895:

Wenn ein aus dem Amt geſchiedener College ſeinen Wohnſitz in Gießen behält, ſo wird er inactives Mitglied des Sonderbunds, falls er nicht erklärt, actives Mitglied bleiben oder austreten zu wollen.