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Vorschriften über das akademische Bürgerrecht und die Handhabung der akademischen Disciplin, Honorarienordnung und der Ordnung für die Benutzung der Bibliothek an der Landes-Universität Gießen / [Universität Gießen]
Entstehung
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II. Ordnung für die Benutzung der Bibliothek.

§ 1. Die Univerſitäts⸗Bibliothek iſt täglich von 91 Uhr und 3 bis 5 Uhr geöffnet mit Ausnahme der Sonn⸗ und Feiertage, wo ſie ganz, und der Donnerstage, wo ſie Nachmittags geſchloſſen bleibt. Während der Oſter⸗ und Herbſtferien und zwiſchen Weihnachten und Neujahr iſt ſie von 91 Uhr geöffnet, am Tage vor und am Tage nach den drei hohen Feſten bleibt ſie geſchloſſen.

§ 2.

Der Leſeſaal und der Zeitſchriftenſaal der Bibliothek ſind in den öffentlichen Stunden außer den Docenten auch allen Studirenden zugäng⸗ lich, welche ſich durch Vorzeigung ihrer Immatrikulationskarten ausweiſen, ſowie allen ſonſtigen Perſonen, welche von dem beaufſichtigenden Beamten unter Angabe ihres Namens und Standes die Erlaubniß zum Zutritt eingeholt haben.

8 3. Die in dieſen Zimmern bereitſtehenden Bücher und aufliegenden

Hefte ſind nach dem Gebrauch ſofort wieder an ihren Platz zurückzu⸗ bringen.

§ 4. Den Benutzern ſteht auf ihr Verlangen die Einſicht in die Kataloge

unter den Augen eines Bibliotheksbeamten offen. Das Betreten der Bücherſäle iſt nur mit Genehmigung des Bibliothekars geſtattet.

§ 5.

Für jedes einzelne zur Benutzung gewünſchte Werk(abgeſehen von der im Leſeſaal aufgeſtellten Handbibliothek) iſt ein beſonderer Beſtellzettel in der Größe eines Oktavblattes einzureichen, der entweder in einen der am Eingang des Bibliotheksgebäudes und im Collegiengebäude angebrachten