Anl. 1.
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Schuldſchein. Ich Studirender der aus bekenne, daß ich den auf der Rückſeite genannten(Zahl) Lehrern der Großherzoglich Heſſiſchen Univerſität Gießen für die bei denſelben belegten Vorleſungen und Uebungen die beigeſetzten Beträge, im Ganzen die Summe von h.„, mit Worten:
ſchuldig geworden bin. Ich verpflichte mich, dieſe Summe an den Bevollmächtigten der genannten Lehrer, den jeweiligen Quäſtor der Univerſität Gießen, binnen drei Monaten nach geſchehener Kündigung zu bezahlen.
Gießen, am


