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Akademische Erinnerungen, kulturgeschichtliche Beiträge und Erörterungen / von Dr. jur. Ernst Klein
Entstehung
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Die größte Erbitterung erregte die Art und Weiſe der Disciplinar⸗ Unterſuchungen und die zur Anwendung gebrachte Maßregel, von vorn herein mehrere Chargirte der Starkenburgia und Haſſia zu verhaften. Es fand deshalb im Saale der Wirthſchaft zum Adler eine Studenten Verſammlung ſtatt, in welcher verſchiedene Vorſchläge über Auftreten der Studenten gegen die Vornahme dieſer Verhaftungen zum Erzwingen eines Geſtändniſſes ꝛc. berathen und ſchließlich dahin Einigung erzielt wurde, unter Verpflichtung auf Ehrenwort: dem Univerſitätsrichter die abverlangten Aufſchlüſſe über die Exiſtenz und das Weſen der Verbin⸗ dungen welcheAufſchlüſſe ſofort die Relegationen nach ſich ge⸗ zogen hätten zu verweigern.

Dieſe bereits vorhandene Aufregung war durch ein entſtandenes Gerücht über Erkrankung, ja Wahnſinn, des auf dem Carcer inhaftirten Starkenburgers Ludwig Matthes, stud. th. ev. aus Offenbach, immat. 1. 37, ſehr vermehrt worden. Es fand deshalb am Nach⸗ mittag des 24 Juli 1839 in dem Ebel'ſchen Kaffeehaus eine weitere Suntennerſnenung ſtatt, welche zu dem Beſchluſſe der gewaltſamen Befreiung des erkrankten Matthes führte. Es ſei dahin geſtellt, ob wie dieſes der ſtellvertretende Univerſitätsrichter Georgi in ſeiner Relation an das Großherzogliche Disciplinar⸗Gericht meinte das Ge⸗ rücht der Erkrankung von Matthes nurals Vehikel gedient, nicht bloß den Zweck der Unterſuchung durch eine allgemeine Schildererhebung zu vereiteln, ſondern auch den Gefangenen die Freiheit zu verſchaffen.

Thatſache iſt, daß der Zuſtand und die Einrichtung der Carcer ein ſehr übler war: niedere, meiſt kleine, düſtere Räume mit einem gewiſſen Ort in denſelben, mit(grünen) Läden(Gießen im Heſſenland, Grüne Läden ſind uns da bekannt ꝛc. hieß es in einem damaligen Spottliede), welche aus dicht an einander gereihten, nach oben gerichteten Brettchen beſtanden; Pritſche nicht vorhanden, die Stroh⸗Matratze wurde Tags über

an die Wand geſchloſſen; dazu eine ſehr ſtrenge Carcerordnung(im Gegen⸗

ſatze zum Beiſpiel gegen Heidelberg), ſo daß der Gedanke, einen kranken Commilitionen zur damaligen heißen Julizeit in dieſen Dach⸗Carcerräumen zu wiſſen, an ſich Aufregung verurſachen mußte. Thatſache iſt ferner, daß die Studenten an irgend welchen Erfolg von vorgängigen Schritten bei dem Univerſitäts-Richter Freilaſſung oder Verſetzung in einen angemeſſenen Gefängnißraum oder Beſichtigung von Matthes nicht glauben konnten und daß die wenigen dahin gehenden Aeußerungen keine Beachtung fanden. Nach dieſer Kaffeehaus-Verſammlung war ein leb⸗ haftes Treiben von Studenten auf den Straßen bemerkbar.

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95. Jali 1839

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