16
jedem Studirenden halbjährliche Zeugnisse über den Grad des Fleisses in Bezug auf den Besuch der Vorlesungen von den be-
treffenden Docenten ertheilt.
4. Beginn der Vorlesungen.
Ueber den jeweiligen Anfangstermin der Vorlesungen gibt das betreffende Semestralverzeichniss genaue Auskunft. In der Regel beginnen die Vorlesungen für das Sommer-Semester zwischen Mitte und Ende April, die für das Winter-Semester Ende October.
Die Immatriculation nimmt im Winter-Semester eine Woche, im Sommer-Semester 3 Tage früher ihren Anfang.
5. Unterrichtsmittel.
Als solche dienen:
A) in forstlicher Beziehung:
a) Holz-, Kohlen-, Samen-, Insecten-, Frassobject-, Vögel⸗, Thierfährten-, Gesteins-, Geräthe-, Modell- und sonstige Sammlungen;
b) der akademische Forstgarten,*) 6 Hect. gross, mit besonderem forstlichen Kabinet(Geräthesammlung) und mit Aufseher- wohnung(unter Oberaufsicht des ersten Lehrers),
c) die Oberförstereien Giessen und Schiffenberg, beide in unmittelbarer Nähe der Stadt;
B) in allgemein wissenschaftlicher Beziehung: das chemische Laboratorium, das physikalische, meteorologische, mathematische, geodätische, mathematisch-physikalische, techno- logische und mineralogische Kabinet, das botanische Museum, der botanische Garten, das landwirthschaftliche, das kunst- wissenschaftliche Institut, das Institut und Kabinet für Zoo- logie und vergleichende Anatomie, das Kunst-, Münz- und Antiken-Kabinet und dergl.; endlich die Universitätsbibliothek, in welcher zugleich ein Lesezimmer eingerichtet ist.
6. Praktische Uebungen und Excursionen
finden in jedem Semester und zwar unter Leitung beider Docenten der Forstwissenschaft Statt.
*) Als Aufseher desselben fungirt dermalen seit 1. November 1870 Carl Dörmer aus Lich(Oberhessen).


