n die Nach⸗ Uegien
2 An⸗
hat, blcken einzele neſters ichniſſe ſein, verab⸗ amen. wünen jerüber ſchwie⸗ nzelen enger te der ſchwere er eine trachtet allge⸗ man ſo n Maſſe
ig, in⸗ enn ſie um zu indem ten aus ie vor⸗ ch einen te Ver⸗ lenplans ne.
— 13—
deſſen, was dem gebildeten Manne zu wiſſen heilſam, ſo groß, daß für Auswahl und Anempfehlung von ſogenannten Vorberei⸗ tungs⸗ und Neben⸗Studien der weiteſte Spielraum bleibt.
Der für die Univerſität zu Gießen publicirte Studienplan hat außer den Fach⸗Collegien, welche gehört werden müſſen und über welche beim Abgange von der Univerſität examinirt werden ſoll,
a) als Hülfswiſſenſchaften einige mit der betreffenden Fach⸗ wiſſenſchaft in unmittelbarem Zuſammenhange ſtehende Col⸗ legien aufgeführt, deren Beſuch jedoch dem freien Willen der Studirenden anheim gegeben iſt,
b) als Vorbereitungs⸗ und Neben⸗Disciplinen Logik, Pſycho⸗ logie, reine Arithmetik, allgemeine Weltgeſchichte und weiter in jedem Semeſter ein frei zu wählendes philoſophiſches Colleg zum Beſuche in der Art vorgeſchrieben, daß von der Erfüllung dieſer Vorſchrift die Zulaſſung zum Examen ab⸗ hängig gemacht wird..
Ueber dieſen Gegenſtand hat Herr Geheime⸗Rath Schleier⸗ macher in ſeinen oben allegirten„Bemerkungen“ beherzigenswerthe Winke gegeben und namentlich hervorgehoben, daß es unzweck⸗ mäßig ſei, den Beſuch der Vorleſungen über Arithmetik und all⸗ gemeine Weltgeſchichte(mit Ausnahme derjenigen Studirenden, für welche ſie zu ihrer Fach⸗Wiſſenſchaft gehören) vorzuſchreiben, indem dieſe Kenntniſſe einestheils als bekannt vom Gymnaſium her vorausgeſetzt werden müßten und anderntheils nicht einzu⸗ ſehen ſei, was mit einem ſolchen Collegium in Einem Semeſter und in wöchentlich zwei bis drei Stunden für Studirende einer Hochſchule geleiſtet werden ſolle und könne. Zwar bemerkt hier⸗ bei Herr Geheime Staatsrath von Linde ſehr richtig,„daß die Behandlung und Darſtellung dieſer Collegien an der Univerſität (im Gegenſatze zu dem Gymnaſium) von einem Standpunkte aus⸗ gehe, welcher in Abſicht auf eigentliche Wiſſenſchaftlichkeit als ein höherer zu betrachten iſt,“— daß namentlich„in einem Vortrage über Univerſalgeſchichte die factiſchen Details, welche der Gymnaſialunterricht vielſeitig geben ſoll, auf eine wiſſenſchaft— liche Erkenntniß des geſchichtlichen Zuſammenhangs zweckmäßig zurückgeführt werden können.“ Allein ſo richtig dieß in thesi
2


