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Andeutungen zu zeitgemässer Verbesserung akademischer Einrichtungen : zunächst veranlasst durch den für die Großherzogliche Hessische Landesuniversität zu Gießen neuerlich festgesetzten Studienplan und die auf denselben bezüglichen polemischen Schriften der Herren D.A.A.E. Schleiermacher und D.J.T.B.v. Linde / [Georg Zimmermann]
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mente ſeines Studiums bilden, deren Kenntniß die Bedingung des Beſtehens im Examen iſt, ſollen als ſogenannte Zwangs⸗ collegien zum Beſuchen vorgeſchrieben ſein.

Alle Collegien und Studien, die nicht zu dem eigentlich We⸗ ſentlichen*) einer Fach⸗Wiſſenſchaft gehören, ſoll man der freien Wahl der Studirenden überlaſſen, wobei dann die Individualität des Einzelen ſich entfalten und ausprägen kann. Ueberhäuft man aber die Studirenden mit vorſchriftsmäßig zu beſuchenden Colle⸗ gien, ſo daß ihnen zu anderweiten Privatſtudien keine Zeit und Kraft übrig bleibt, ſo könnte dieß die nachtheilige Folge haben, daß man lauter Staatsdiener erzöge, die alle einen und denſelben Kreis des(wahrſcheinlich auch noch oberflächlich bleibenden) all⸗ gemeinen Wiſſens beſäßen, während es für die Wiſſenſchaft und für den Staatsdienſt von den erſprießlichſten Folgen, ja der ein⸗ zige Weg zu ausgezeichneten Leiſtungen iſt, wenn jeder neben den allgemeinen Grundlagen ſeiner Fach⸗Wiſſenſchaft einen einzelen beſonderen Zweig derſelben als Lieblingsſtudium vorzugsweiſe cultivirt.

Eine weitere, nicht genug zu beachtende Rückſicht verdient (nicht bei der Aufſtellung, aber bei der praktiſchen Anwendung eines Studienplans) die Vertheilung der Stunden, in welchen die ſogenannten Zwangscollegien geleſen werden. Denn es iſt eine ſehr gewöhnliche, den ganzen Zweck eines Studienplans aber geradezu vernichtende Erſcheinung, daß zwei gleich nothwen⸗ dige Collegien, welche beide in einem und demſelben Semeſter gehört werden ſollen, in den Stunden mit einander collidiren. Ein nicht minder großer Mißſtand iſt es ferner, wenn die von einem Studirenden zu beſuchenden Vorleſungen durch unbeſetzte Zwiſchenſtunden unterbrochen ſind, wodurch die Studirenden die koſtbare Zeit verlieren und an müſſiges Herumſchlendern gewöhnt werden.

**) Mit dieſer Beſchränkung ſollen übrigens keineswegs alle Collegien über Vorbereitungs⸗ und Hülfswiſſenſchaften ausgeſchloſſen ſein; denn zu den weſentlich nothwendigen Theilen eines Gebäudes ge⸗ hört auch der Boden, auf welchem es ſteht.