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Andeutungen zu zeitgemässer Verbesserung akademischer Einrichtungen : zunächst veranlasst durch den für die Großherzogliche Hessische Landesuniversität zu Gießen neuerlich festgesetzten Studienplan und die auf denselben bezüglichen polemischen Schriften der Herren D.A.A.E. Schleiermacher und D.J.T.B.v. Linde / [Georg Zimmermann]
Entstehung
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würde ſich alſo höchſtens nur darum handeln, unter zwei Uebeln das kleinſte zu wählen.

Daß ein Studienplan nicht bloß Rathgeber, ſondern auch Vorſchrift ſein ſoll, auch dafür habe ich mich in dem Vorſtehen⸗ den ausgeſprochen; und dieſe Forderung nicht zu urgiren, könnte ich mich nur dann entſchließen, wenn einestheils wenigſtens ein vollſtändiger Lehrplan vorgeſchrieben, wenn anderntheils die Forderungen, welche der Staat an die wiſſenſchaftliche Ausbil dung ſeiner künftigen Diener ſtellt, genauer und ausführlicher als bisher dargelegt und endlich, wenn auf unſern Hochſchulen die Hemmungen der Studier⸗ und Lehr⸗Freiheit beſeitigt würden, über welche im Abſchnitt V.(über Examina) und VI.(über Zahlung eines Honorars für die einzelen Vorleſungen) weiter geredet werden ſoll.

II. Welche Forderungen an einen zu gebenden Studienplan zu ſtellen ſind?

Der Verfaſſer will, wie es ſchon der Titel beſagt, bloße Andeutungen über die von ihm zur Sprache gebrachten Gegen⸗ ſtände geben; er kann es alſo, in Betreff der vorliegenden Frage, nicht unternehmen wollen, alle Eigenſchaften eines guten Stu⸗ dienplans, alle Forderungen welche an denſelben gemacht werden dürften, hier aufzuzählen, zumal da über die Hauptſachen eine Verſchiedenheit der Anſichten nicht vorhanden iſt und kaum vor⸗ handen ſein kann. Es ſollen darum hier nur einige Punkte her⸗ vorgehoben und zur weiteren Beſprechung empfohlen werden.

Ein Studienplan(inſofern er ſich nicht darauf beſchränkt, bloßer Rathgeber zu ſein) ſoll vor Allem die Zahl derjenigen Collegien, deren Beſuch er vorſchreibt und zur Bedingung für Zulaſſung zum Examen macht, ſo viel wie möglich beſchränken. Nur diejenigen Collegien, welche für den Theologen, Juriſten, Mediciner ꝛc. unerläßlich nothwendig ſind, welche die Grundele⸗