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Kritische Beleuchtung der Prinzipien des neuen Gießener Studienplans, mit besonderer Rücksicht auf die darüber erschienenen Schriften der Herren Schleiermacher und v. Linde / [L. Noack zu Worms]
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214 Kritiſche Beleuchtung der Prinzipien

wir überlaſſen das der Einſicht und dem Urtheil des ſachkundigen Leſers, und gehen auf die eigentliche Philoſophie, im engern Sinne des Wortes, als einer beſondern Disziplin der philoſophiſchen Fakultätswiſſenſchaften, über. In dieſer Eigen⸗ ſchaft aber, nämlich als beſonderer Wiſſenſchaft, iſt derſelben keine eigene und ſelbſtſtändige Stellung im Studienplan einge⸗ räumt worden. Warum? kann man rathen. Vermuthlich, weil es im Staate keinen beſondern Stand der Philoſophen, oder auch nur ſonſt irgend einen Stand und Amt gibt, zu deſſen wiſſenſchaftlicher Befähigung die Regierung eine beſondere, vorzugs⸗ weis philoſophiſche Bildung nöthig erachtete. Von einer Seite betrachtet, könnte es ſcheinen, als ob man dabei von dem ohne Zweifel richtigen Prinzip ausgegangen wäre, daß eben die Philoſophie die Wiſſenſchaft der Wiſſenſchaften, d. h. diejenige Wiſſenſchaft iſt, welche alle übrigen durchdringen, beſeelen, beleben und geſtalten, wie eine nährende und ſchützende Mutter unter ihre Flügel nehmen ſoll. Und man muß annehmen, daß aus dieſer Rückſicht, mag ſie nun deutlich oder unbewußt denen, welche den Plan entwarfen, vorgeſchwebt haben, auch in der That die Vertheilung philoſophiſcher Vorleſungen in die einzelnen Fakul⸗ tätsſtudienpläne und deren Verlegung in den Anfang der Stu⸗ dienzeit hervorgegangen ſey. Daß ſich jedoch auch bei dem Studienplan für die Philologen, als die künftigen Gymnaſial⸗ lehrer, die angeführte Rückſicht nicht zu einer ſelbſtſtändigern und freiern Auffaſſung philoſophiſcher Studien erweiterte, daß vielmehr auch hier dieſelben nur unter der Kategorie der Neben⸗ und Hülfswiſſenſchaften aufgeführt ſind, und daß unter allen engern philoſophiſchen Disziplinen auch nur die Geſchichte der Philoſophie, und dieſe offenbar nur um der griechiſchen Philo⸗ ſophie willen als ein Gegenſtand der Prüfung genannt wird, muß gerechten Tadel erregen. Daß die eigentliche und engere Philoſophie als ein beſonderer, integrirender Theil im Ganzen des Studienplans vertreten iſt, läßt noch ein anderes Bedenken zu. Es hätte von Rechtswegen eine, den übrigen fakultativen Studienplänen analoge Angabe des geſammmten engern philo⸗ ſophiſchen Studienkreiſes und der zweckmäßigſten Reihenfolge der zu hörenden Vorleſungen eine Stelle finden müſſen. Betrachtet man nämlich die Stellung der modernen Wiſſenſchaft zu den

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