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Kritische Beleuchtung der Prinzipien des neuen Gießener Studienplans, mit besonderer Rücksicht auf die darüber erschienenen Schriften der Herren Schleiermacher und v. Linde / [L. Noack zu Worms]
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der andern als Geldmittel der

ltenen Haupt⸗ en fleißiger ur Prüfung des abſoluten innen ſich hier rlichkeit ſchlecht ungen iſt nach rüfung. Der n, ſich der er⸗ eerzeugung von dotiv zur Aus⸗ egierung, wie ſeyn, wo und genug, wenn ſchärfer prüfen, n; keineswege zt halten, auf Zulaffung zur nftigen Zwec Qualerei und tudienplan) ſie tion durch das rüfung voraus⸗ deren Vortrag er billig) dieſ für die Stu⸗ z er die Vor⸗ achher auch in ncht grundlich Theolog kein

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ausfällt, ſich einer Vorprüfung über die Dogmatik bei dieſem vernachläſſigten Dozenten unterziehen, dann erſt wird er zuge⸗ laſſen und nun von ebendemſelben noch einmal geprüft. War die Vorprüfung gründlich und hatte dieſelbe einen vernünftigen Zweck, ſo iſt die andere darauf folgende ganz überflüſſig. Nun ſage Einer, ob das nicht alſo eine reine, leere Formalität ohne ſichtbaren Nutzen, ein bloßes hohles Schreckmittel iſt, und als ſolches unlauter und im Studienplan ſelber eine Inkonſequenz! In einem Miniſterialreſkripte vom Jahre 1836, das Hr. v. Linde mittheilt, wurde die Entſcheidung über die Frage: ob und welche Vorleſung die Aſpiranten zum Staats⸗ und Kirchendienſte gehört haben müſſen, der Landesuniverſität und den betreffenden Fa⸗ kultäten anheimgeſtellt, ſo nahe auch unſers Bedünkens der Ge⸗ danke liegen mußte, daß dieſe dann, in ihrer eignen Sache und in ihrem pekuniären Intereſſe ſelbſt entſchieden, was doch in keiner Weiſe ſtatthaft war. Der Zwang, dieſe oder jene Vor⸗ leſung bei dieſem oder jenem beſtimmten Dozenten zu hören, iſt der nothwendige Ruin der wiſſenſchaftlichen Dozententüchtigkeit und ihres redlichen Fortſtrebens, während die Hörfreiheit der beſte Sporn für die Dozenten iſt.

Auf die im engern Sinne und vorzugsweiſe ſ. g. Zwangs⸗ kollegien paßt der Schluß der bekannten Schillerſchen Penie; denn dieſelben nehmen für die betreffenden Dozenten die Stelle der betreffenden Kuh ein, die ihn mit Butter verſorgt. Dieſe Thatſache bezeugt Jeder, der z. B. in Gießen ſtudiert hat und der da aus eigner Erfahrung weiß, wie wenig dieſe Kollegien beſucht werden, nämlich nur um des testimonii willen, ver⸗ drießlich und ſehr unregelmäßig, ſelbſt von den ſolideſten und tüchtigſten Studenten. Wie geſagt, das iſt ein Faktum! Die Einwürfe, die der geh. Rath Schleiermacher gegen dieſe unzeit gemäßen und unzweckmäßigen Kollegien erhoben hat, ſind voll⸗ kommen begründet und laſſen ſich durch alle Demonſtrationen des Gegentheils nicht wegbeweiſen. Schon um deßwillen muß dieſe ganze Einrichtung der Zwangskollegien für eine leere Förm⸗ lichkeit gelten, weil dabei die ganz unbegründete und unwahre Vorausſetzung unterliegt, daß durch das Hören oder den Beſuch dieſer Vorleſungen auch die Garantie geboten ſey, daß wirklich die bezüglichen Kenntniſſe erworben ſind. Gäbe das Hören dieſe